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Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne #39823 21.10.2025 07:56
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Claudi Online OP
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Hallo zusammen,

das SÜG soll geändert werden, was bedeutet:

Unternehmen, die gefährliche Güter befördern wollen, welche die Erstellung eines Sicherungsplans erforderlich machen, müssen zukünftig registriert werden und dürfen eine Person erst dann mit der Erstellung des Sicherungsplans beauftragen, wenn die zuständige Stelle zugestimmt hat. Bei Nichtbeachtung drohen zukünftig Bußgelder.
Die Person(en), die Zugriff auf den Sicherungsplan hat/ haben, müssen sicherheitsüberprüft werden. Das Unternehmen benötigt einen Sabotageschutzbeauftragten.

Hier gibt es weitere Infos: https://bmwk-sicherheitsforum.de/shb/formulare/257,0,0,1,0.html

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
vpS_2023_Leitfaden.pdf (1.71 MB, 8 Downloads)
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39825 21.10.2025 10:08
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M.A.T. Online
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Hallo, Claudi,
als ich davon erfuhr habe ich mit den beiden für GG relevanten Verbänden Kontakt aufgenommen. Beide waren in die Genese dieser Änderung nicht involviert.
Die involvierten Verbände - u.a. auch DIHK und Polizeivertreter - haben mehrfach auf Problem mit dieser Änderung hingewiesen. Vor allem die schon jetzt langen Bearbeitungszeiten und das Verhältnis von Aufwand zu in Aussicht gestelltem Sicherheitsgewinn wurden eindrücklich kritisiert. Daß eine solche zusätzliche Bürokratie vor dem Hintergrund von "Deutschland-Tempo" und versprochener Verschlankung widersinnig erscheint war bei der Legislative wohl kein Argument.
Übrigens müßten auch die jeweiligen GF dann "überprüft" werden, weil die notwendigerweise Kenntnis von den Inhalten des Plans haben. Also eine kleine Spedition mit 5 Leuten braucht einen "Sabotageschutzbeauftragten", wenn sie vielleicht ein "Terroristengut" im Jahr fahren!
Die Stellungnahmen sind hier einzusehen.
Gruß
M.A.T.


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