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Verpackungsvorschriften #3986 29.05.2006 08:05
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krottendorfer Offline OP
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Hallo

Unterschiedliche Auffassung der ADR-Texte sind in der Praxis leider keine Seltenheit. Wie ist eure Meinung zu folgenden zwei Sachverhalte:

1) Muss eine Außenverpackung baumustergeprüft sein, wenn es die Innenverpackung bereits ist?
Beispiel:1 Kiste aus Pappe (=Versandstück) enthält 4 Kanister aus Kunststoff (=Innenverpackung). Diese Kanister sind baumustergeprüft aber nicht mit Gefahrzettel und UN-Nr. bezettelt. Die Kiste ist mit der UN-Nr. und Gefahrzettel versehen. Müsste diese Kiste trotzdem baumustergeprüft sein ? ADR 6.1 bezieht sich nur auf die Verpackung (könnte auch Innenverp. sein) und nicht auf das Versandstück. (LQ nicht möglich)

2) Um die Vorteile der begrenzten Menge (1.1.3.4)zu nützen, wird bei einer zusammengesetzten Verpackung der Gefahrzettel mit einem LQ-Aufkleber überklebt. Muss die UN-Nr. ebenfalls überklebt werden? Ist das Vohandensein der UN-Nr. ein Zeichen eines „Normalen“ ADR-Transportes bzw. eine Überbezettelung?


Mit freundlichen Grüßen

Krottendorfer

Re: Verpackungsvorschriften [Re: krottendorfer] #3987 29.05.2006 09:41
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UweM Offline
Spezi
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Registriert: May 2006
Beiträge: 34
Hallo Krottendorfer,
schöne Fragen hast du hier aufgeworfen.
Hier meine Meinung.
Zur 1. Frage:
Alles eine Sache der Definition.
Wenn dies als zusammengesetzte Verpackung (nicht nach Kapitel 3.4) betrachtet wird, muss gemäß 4.1.1.3 jede Verpackung einer Bauart entsprechen ausgenommen die Innenverpackungen nach 6.1.1.3.. Die Außenverpackung muss m.E. geprüft sein. In 6.1.4.21 wird für Außenverpackungen auf die Vorschriften von 6.1.4 verwiesen.
Bei einer Betrachtung, dass die geprüften "Innenverpackungen" aber als einzelne Versandstücke mit voller Kennzeichnung nur in eine Umverpackung gestellt werden, ergibt sich m. E. eine andere Situation. Die "Außenverpackung" wird nun zur Umverpackung und bedarf keiner Prüfung. Kennzeichnung vorausgesetzt.
Zur 2. Frage:
Wenn hier schon der LQ- Aufkleber angebracht wird, sollte die UN- Nr. entfernt werden. Denn i.d.R. wird der LQ- Aufkleber bei Versandstücken mit mehreren verschiedenen Gefahrgütern aufgebracht. Auf der anderen Seite kann durch den LQ- Aufkleber keine Aussagen über die Inhaltstoff gemacht werden.
Besser wäre wohl die UN- Nr. des Inhaltstoffes in einer Raute abgebildet, wenn es nur ein Gefahrgut ist.

Mehr fällt mir erstmal nicht ein.
Gruß
UweM


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