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Einstufung kosmet. Produkts mit 15 % Ethanol #39868 31.10.2025 10:31
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Georg_ Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe aktuell einen Fall, bei dem ich mit der Klassifizierung des Lohnherstellers nicht ganz einverstanden bin.
Es handelt sich um eine kosmetische Spülung bzw. ein Shampoo, das 15 % Ethanol enthält und einen Flammpunkt zwischen 39 °C und 43 °C aufweist.
Der Lohnhersteller hat das Produkt als UN 1170 – Ethanol (Lösung) eingestuft und schlägt die Nutzung der SV 144, um aus dem Gefahrgut rauszukommen.

Aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht um eine einfache Ethanollösung,
sondern um eine formulierte kosmetische Zubereitung mit diversen nicht brennbaren Bestandteilen, bei der Ethanol zwar brennbar ist, aber nicht der charaktergebende Stoff.
Für solche Produkte wird üblicherweise eher UN 1266 „Parfümerieerzeugnisse“ herangezogen (alternativ ggf. UN 1993 n.a.g., je nach Zusammensetzung), nicht aber UN 1170.

Wie seht ihr das? Ist meine Ablehnung von UN 1170 hier gerechtfertigt und wäre UN 1266 eurer Meinung nach die passendere Zuordnung?


Zuletzt bearbeitet von Georg_; 31.10.2025 10:55.
Re: Einstufung kosmet. Produkts mit 15 % Ethanol [Re: Georg_] #39869 01.11.2025 12:48
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M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo,
schauen Sie mal in den Faden hier, insbesondere die Beiträge von DJSMP und Marco66. Im Zweifelsfall gilt immer die genauere Klassifizierung. Wobei gerade bei diesen beiden UNNR letztendlich F1 bleibt.
Gruß
M.A.T.


Re: Einstufung kosmet. Produkts mit 15 % Ethanol [Re: Georg_] #39871 04.11.2025 11:00
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Phi_l Offline
Methusalem
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Methusalem
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Hallo Georg,

die Antwort sollte in 2.1.3.3 ADR/RID/ADN zu finden sein.

So wie ich es verstehe ist das Ethanol mit "Nicht-Gefahrgut" gemischt, es enthält also nur einen in Kapitel 3.2 genannten gefährlichen Stoff und bleibt daher der Eintragung des namentlich genannten Ethanols zuzuordnen, da die Buchstaben a) bis d) entsprechend der Schilderung aus meiner Sicht nicht zuzutreffen scheinen.

LG Phil


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