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Prüfung Gefahrgutbeauftragter #39916 14.11.2025 15:46
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Hallo zusammen,

habe im Dezember den Kurs zum Gefahrgutbeauftragten und im Februar die Prüfung.
Bin im Moment ein bisschen am Lernen und mache mir hin und da ein paar Notizen in die Vorschrift.
Zum Beispiel in 6.8.2.4.1: handschriftlich: festverbundene Tanks (...) linke Spalte, Tankcontainer (...) rechte Spalte.
Manchmal auch Querverweise im Inhaltsverzeichnis des Kapitels, aber keine Lösungen o.Ä.
Kann mir bitte jemand sagen, was in der Prüfung erlaubt ist? Nur Textmarker?

Vielen Dank!

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39917 14.11.2025 16:25
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Kann mir bitte jemand sagen, was in der Prüfung erlaubt ist? Nur Textmarker?


Du kannst bei der Prüfung zum Gb das ADR benutzen, und natürlich auch Eintragungen in den verschiedensten Form vornehmen. Denn das ADR ist ja Dein Arbeitsbuch mit welchen Du in der Zukunft sehr viel arbeiten musst.

Und ein paar Randvermerke, Markierungen u.ä. sollten kein Hinterniss sein. Was denkst Du, wie mein ADR aussieht, da sind viele Hinweise drin, aber auch vor den einzelnen Teilen 1-9, in meinem ADR von einem Verlag, man soll ja keine Werbung machen, steht da noch ein Inhahltsverzeichnis von dem Teil, welches ich aber teilweise noch ergänzt habe.

Zu dem Kapitel 3.4 bzw. Unterabschnitt 1.1.3.6 findest Du hier Beiträge von mir.

Und hier findest Du ADR Buch Beschriftung.

Und ganz hilfreich ist von einem Verlag das Buch "GB-Prüfung", weil hier die aktuellen Prüfungsfragen drin sind, aber im Hinterem Teil auch die Lösung mit Quellenangabe. Hat auch den Vorteil, das man sieht, wie die Prüfungsfragen zu beantworten sind.

Ich hoffe das hilft Dir weiter, ansonsten melde Dich noch einmal.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39918 14.11.2025 16:29
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Hallo, Hazardy
In der Prüfung sind Schreibwerkzeug, Taschenrechner und die Vorschriftentexte - Verlagsausgaben - erlaubt. Kein Mobiltelephon, Laptop oder ähnliches. Textmarker m.E. nicht, kann aber vor Ort erfragt werden. Redaktionelle Verweise in den Verlagsausgaben waren bei mir kein Problem.
Schauen Sie einfach bei einer IHK-Seite rein - dort steht alles was die Prüfung betrifft.

Zur Vorbereitung: besonders die Fallstudien durcharbeiten und bei den Lösungen die Lösungswege lernen, denn das ist was gebraucht wird. Kein Auswendiglernen von Antworten der Verlagsangebote - Gerald hat eines davon genannt. Das ist sinnlos aus zwei Gründen. Einmal Zeitaufwand, sodann können die Fragen variieren was zB die gegebene UNNR angeht. Ein Tip: zuerst die Fragen beantworten, deren Lösung man sofort weiß. Alle anderen erst danach.
Viel Erfolg
M.A.T.



Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #39919 14.11.2025 17:17
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Kein Auswendiglernen von Antworten der Verlagsangebote - Gerald hat eines davon genannt.


Ich weis nicht, wie Sie darauf kommen, mit dem Auswendiglernen? Aber das macht überhaupt keinen Sinn, denn der Fragenfundus ist doch Recht umfangreich, immerhin über 600 Seiten! Ich hoffe, dass ich mich da nicht Falsch ausgedrückt habe. Ich muss schon sagen, auf so eine Idee mit dem Auswendiglernen wäre ich nie gekommen, aber vielleicht wurde Ihnen diese Frage schon mal gestellt, dann könnte ich es nachvollziehen.

Aber wenn in der Frage nach dem Abschnitt (3 Stellen) gefragt wird, dann darf man nicht den Unterabschnitt (4 Stellen) in der Antwort hinschreiben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39920 14.11.2025 17:32
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo M.A.T.,

Ich weis nicht, wie Sie darauf kommen, mit dem Auswendiglernen? Aber das macht überhaupt keinen Sinn, denn der Fragenfundus ist doch Recht umfangreich, immerhin über 600 Seiten! Ich hoffe, dass ich mich da nicht Falsch ausgedrückt habe. Ich muss schon sagen, auf so eine Idee mit dem Auswendiglernen wäre ich nie gekommen, aber vielleicht wurde Ihnen diese Frage schon mal gestellt, dann könnte ich es nachvollziehen.

Aber wenn in der Frage nach dem Abschnitt (3 Stellen) gefragt wird, dann darf man nicht den Unterabschnitt (4 Stellen) in der Antwort hinschreiben.


Hallo, Gerald,
genau was Sie vermuten. Ich wurde während meiner früheren Tätigkeit häufig von Kunden gefragt,ob das die "offiziellen" Fragen seien (Ja) und man die wie beim Führerschein nur Auswendiglernen müsse (Nein). Darum mein Hinweis hier.
Und Ihren Hinweis auf Kapitel, Abschnitt etc. kann ich nur bestätigen, da bin ich auch schon mal drüber gestolpert. Die 1.1.1 sollte man wirklich verinnerlichen.
Gruß
M.A.T.


Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39921 14.11.2025 17:35
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Hallo ihr beiden und vielen Dank für die Hinweise.
Das Buch zur Prüfungsvorbereitung habe ich gekauft und schon durchgearbeitet. Dabei sind bei den mir fremden Fragen (Tank, Klasse 7, Klasse 1) die meisten Querverweise im ADR gelandet. Bei den Prüfungssimulationen vom Buch, die man runterladen kann, komme ich meist auf 80-95 Prozent, häufig auch ohne die von mir ins Buch geschriebenen Querverweise zu nutzen. Will halt nur sichergehen, dass mir der Prüfer die Prüfung wegnimmt, weil absolut keine Eintragungen erlaubt sind.


Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 14.11.2025 18:32.
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39922 14.11.2025 17:36
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Und ja, es sind sogar eine Lösungsvorschläge im Buch nicht so wie ich sie habe.

Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 14.11.2025 18:29.
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39923 14.11.2025 17:43
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Ursprünglich geschrieben von: Hazardy
Und ja, es sind sogar eine Lösungen im Gb-Prüfung falsch...

Von welchem Verlag ist Ihre Ausgabe, und wie lautet denn die Frage / Antwort? Würde mich interessieren.
Gruß
M.A.T.


Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #39924 14.11.2025 18:27
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Ich möchte es diplomatischer ausdrücken: Vielleicht nicht falsch im Buch (dessen Verlag mir jetzt nicht einfällt), aber jedenfalls habe ich eine andere Lösung. Hatte es mir leider nicht aufgeschrieben, aber so aus der Hüfte waren es die folgenden Fragen:

V11: P003
V156: nur 1.1, da nach Stoffen und Gegenständen gefragt wird.
S46: Ja, TBC: E, Durchfahrt erlaubt
S47: Ja, 8.6.4
S418: Sondervorschrift 290

Bin aber sehr dankbar, dass es das Buch gibt. Sehr viele Fragen hätte ich sonst nicht beantworten können.

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39925 14.11.2025 20:14
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Gerald Offline
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Hallo Hazardy,
Antwort auf
Hatte es mir leider nicht aufgeschrieben, aber so aus der Hüfte waren es die folgenden Fragen:


Tut mir ja leid, aber mit so einer Fragestellung kann ich und vielleicht auch Andere nichts anfangen.

Antwort auf
V11: P003
bei V11 nach Abschnitt 7.2.4 geht es um "...gedeckte oder bedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen oder bedeckten Containern.."

Antwort auf
V156: / S46: / S47: und S418
Kommt in meinem ADR nicht vor. Besser ist immer die UN Nummer mit Benennen, bei welcher diese Eiträge stehen.

Mich würde schon der Verlag interessieren, welcher das Buch herausgegeben hat. Ist vielleicht was ein anderes Thema bearbeitet!!!

Wir reden schon vom ADR, wo es um die Beförderung auf der Straße geht???


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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