Hallo Hazardy ,
Es macht im Prinzip nur Sinn, wenn du das Buch hast und dann mit meinen Antworten vergleichst.
Da ich die Lehrberechtigung für Gb-Lehrgänge habe, dann sollte ich schon das entsprechende Buch besitzen, damit ich die Teilnehmer auf die Prüfung vorbereiten kann.
Der erste Teil der Frage lautet:
Welche höchste Nettomasse darf das Versandstück enthalten....Für die UN-Nummer 2037 dürfen Versandstücke bei Verpackungen aus Pappe die Nettomasse von 55 kg und bei anderen Verpackungen die Nettomasse von 125 kg nicht überschreiten. , dass wäre die Antwort zum ersten Teil, kann man vielleicht auch kürzer schreiben, aber ich habe bei meiner Prüfung immer den ganzen Text geschrieben, wenn er nicht all zu lang war.
Richtig wäre P003 und PP17.
Das wäre die Antwort zum zweiten Teil der Frage.
Aus diesem Grund gibt es auch drei Punkte!S46: Nein, es gilt E. D darf durchfahren werden.
Nein, dass ist
Falsch.
Sieh mal im ADR unter Unterabschnitt 8.6.3.2 nach, denn da steht:
"Wenn eine Beförderungseinheit gefährliche Güter enthält, denen unterschiedliche Tunnelbeschränkungscodes zugeordnet wurden, ist der gesamten Ladung der restriktivste dieser Tunnelbeschränkungscodes zuzuordnen."Das ist auch der Grund warum ich den Abschnitt 8.6.4 in eine Tabelle umgewandelt habe, weil der Text doch etwas schwer zu verstehen ist. Ich habe auch längere Zeit dafür gebraucht. Übrigens "D/E" steht über "E" im Abschnitt 8.6.4!!!
Der erste Teil der Frage lautet.
Nennen Sie den für die gesamte Ladung anzuwendenden Tunnelbeschränkungscode! Das wäre
D/E, siehe 8.6.3.2!
D darf durchfahren werden. das stimmt, da Beförderung im Versandstück.
Das Gleiche wäre bei Frage 47, sind eben nur zwei andere UN-Nummern.
habe im Dezember den Kurs zum Gefahrgutbeauftragten
Du solltest vielleicht erst einmal den Lehrgang besuchen, und dann mit der Vorbereitung der Prüfung beginnen. Denn auf dem Lehrgang werden Dir die Zusammenhänge erklärt. Sich das Allein zu versuchen, könnte nach hinten los gehen. Kleiner Tip, es kommt bei Lehrgängen nicht immer gut an, wenn man alles besser weis.
Als ich meinen Gb-Lehrgang besucht habe, war ich schon sehr viele Jahre als Referent für alle Kurs tätig, aber der Durchführende des Gb-Lehrgangs hat erst am letzten Tag mitbekommen, das ich Referent nach Gefahrgutrecht war. Ist manchmal besser, wenn man sich etwas zurück nimmt. Ist nicht böse gemeint.