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UN 3363 Klimakompressor
#39950
17.11.2025 10:56
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RangeJever
OP
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OP
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Beiträge: 19 |
Moin zusammen, ich möchte einen UN 3363 Klimakompressor, elektrisch noch nie mit Gas befüllt, im IMDG versenden. Die SV 672 greift ja in der Seefracht nicht. Ich gehe jetzt davon aus, das ich das Packstück und den Container nur mit KL. 9 kennzeichnen muß........ Liege ich da richtig? Eine Kollegin meinte, zusätzlich mit "Fisch/Baum" Für mich ist ein Klimakompressor ein elektrisches Bauteil, ich verstehe nicht, warum dieser in der Seefracht überhaupt Kl. 9 ist?
Danke schon einmal für Eure Antworten.
Gruß
Jens
Viele Grüße
RangeJever
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Re: UN 3363 Klimakompressor
[Re: RangeJever]
#39951
17.11.2025 11:05
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M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, wenn das Gerät nie ein Gefahrgut enthalten hat ist es nach meinem Dafürhalten auch kein GG. Das ergibt sich sachlogisch aus 1.1.2.2.1 Regel 4. Eine Liba enthält der Kompressor auch nicht? Ohnehin wäre m.E. ggf eher die UN 3358 (genauere Bezeichnung und in GG-Liste enthalten) zu prüfen, und selbst die fiele bis 12 kg raus. Aber sicherheitshalber vorab mit der Reederei klären. Gruß M.A.T.
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Re: UN 3363 Klimakompressor
[Re: M.A.T.]
#39956
17.11.2025 12:38
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Beiträge: 2,137
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Held der Gefahrgutwelt
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Wie MAT schon sagt: ein Klimakompressor ist wahrscheinlich keine UN3363.
Das ist ein häufiger Fehler, dass bei Geräten mit Gefahrgut vorschnell zur UN3363 gegriffen wird. UN3363 ist nur dann zulässig, wenn das Gerät keine passendere/ namentliche Eintragung hat. Und sehr viele Geräte haben namentliche Eintragungen. Wenn es denn wirklich keine namentliche Nennung gibt, dann prüfen: wieviel GG ist enthalten, sind die LQ-Mengen für die UN-Nummer/ VG des Inhaltes eingehalten? Wenn ja, dann UN3363 möglich, sonst UN3537-3548.
Für Klimakompressoren komme UN3358 (nicht entzündbares Gas) oder UN2857 (entzündbares Gas) in Frage.
Wenn aber kein Gas enthalten ist und noch nie enthalten war, also auch keine Spuren/ Rückstände drin sind und auch keine Lithiumbatterien oder anderes Gefahrgut, dann ist dieses Gerät kein Gefahrgut. Keine Gefahr/ kein Gefahrgut enthalten (nicht mal Rückstände) = Nichtgefahrgut.
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Re: UN 3363 Klimakompressor
[Re: Claudi]
#39958
17.11.2025 13:19
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Andreas_K
Methusalem
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Methusalem
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Beiträge: 247 |
Wie MAT schon sagt: ein Klimakompressor ist wahrscheinlich keine UN3363.
Für Klimakompressoren komme UN3358 (nicht entzündbares Gas) oder UN2857 (entzündbares Gas) in Frage Kleine Korrektur: nicht entzündbar / entzündbar verwechselt. :-)
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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