Wie MAT schon sagt: ein Klimakompressor ist wahrscheinlich keine UN3363.
Das ist ein häufiger Fehler, dass bei Geräten mit Gefahrgut vorschnell zur UN3363 gegriffen wird. UN3363 ist nur dann zulässig, wenn das Gerät keine passendere/ namentliche Eintragung hat. Und sehr viele Geräte haben namentliche Eintragungen.
Wenn es denn wirklich keine namentliche Nennung gibt, dann prüfen: wieviel GG ist enthalten, sind die LQ-Mengen für die UN-Nummer/ VG des Inhaltes eingehalten? Wenn ja, dann UN3363 möglich, sonst UN3537-3548.
Für Klimakompressoren komme UN3358 (nicht entzündbares Gas) oder UN2857 (nicht entzündbares Gas) in Frage. Edit, danke @Andreas_K
Wenn aber kein Gas enthalten ist und noch nie enthalten war, also auch keine Spuren/ Rückstände drin sind und auch keine Lithiumbatterien oder anderes Gefahrgut, dann ist dieses Gerät kein Gefahrgut. Keine Gefahr/ kein Gefahrgut enthalten (nicht mal Rückstände) = Nichtgefahrgut.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 17.11.2025 14:18.