Die Sendung kam offensichtlich als Luftfracht. Wie Claudi schon ausgefährt hat, ist die Kennzeichnung nach Teil IB der VA 968 mit der Lithium-Batterie-Markierung UND dem Gefahrenkennzeichen für Lithium&Natrium Batt. absolut korrekt.
Was diskussionswürdig ist: Wo sind die Markierungen nach
- 7.1.4.1(a) und (b) (UN-Nummer, Proper shipping name, Shipper, Consignee) und ggf. das
- Nettogewicht 7.1.4.1(c)
Normalerweise müssen zumindest UN-Nummer und Proper shiping name auf die gleiche Seite wie das Gefahrenkennzeichen. Abmessungen waren hier genügend, damit das passt. Aber die VA 968 ist an der Stelle etwas unpräzise.