Hallo Gary,
das die Beförderung von Silvesterfeuerwerk durch Privatpersonen zum Eigenverbrauch unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 kg Bruttomasse von den Gefahrgutvorschriften freigestellt ist.
Die Freistellung gemäß
ADR steht in Unterabschnitt 1.1.3.1 a) (i) und dann gibt es noch einen Hinweis "zu normalen Beförderungsbedingungen" in der
RSEB in Ziffer 1-1.2 und 1-2 auf der Seite 19, welche Du schon beachten solltest.
In der
GGVSEB in die
Anlage 2 auf Seite auf Seite 48 unter 2.1 a) nach, da steht was zu den Mengenbeschränkungen in Deutschland.
Nun weis ich aber nicht, welche Feuerwerkskörper Du erwerben willst unter Umständen greift noch das SprengG.
Den Rest hat M.A.T. schon geschrieben.