Der Arbeitsschutz sagt: Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten -> Betriebsanweisung -> (mindestens) jährliche Unterweisung notwendig.
Unterweisungspflicht hört bei Aushilfen nicht auf.
Wenn mir jemand eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeiten mit Trockeneis zeigt, in der er kein Gefahrenpotenzial erkannt hat, würde ich ihn fragen, ob er das ernst meint.