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Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 #40110 15.12.2025 15:19
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Hallo!

Im Sicherheitsdatenblatt wird UN1956,

Compressed gas, n.o.s.
(Nitrogen, Hydrogen)

angegeben.

Nun interessiert mich natürlich auch die Möglichkeit unter UN2037 (non-flammable) zu fliegen und die SV A98 zu ziehen.

Ist dieser Schluss zulässig?

Zuletzt bearbeitet von Fridolin; 15.12.2025 16:09.
Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: Fridolin] #40354 29.01.2026 12:02
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Kann mir dazu bitte noch jemand eine Einschätzung geben. Es geht wie im Titel genannt um Gaspatronen <50ml.

Danke!


Anhänge Screenshot 2026-01-29 120458.png
Zuletzt bearbeitet von Fridolin; 29.01.2026 12:06.
Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: Fridolin] #40355 29.01.2026 12:20
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Hallo, wenn die Bedingungen von 6.4.4 IATA DGR eingehalten sind, geht das.
SDB enthalten oft nur die Klassifizierung des Gases an sich, unabhängig von einer eventuellen besonderen Umschließung/ "Darreichungsform".

Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: Claudi] #40356 29.01.2026 12:44
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A98 nimmt aber Gaspatronen <50ml aus den Bestimmungen der IATA aus.

Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: Fridolin] #40358 29.01.2026 13:46
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Aber damit das "Ding" eine Gaspatrone sein kann, muss es doch trotzdem erstmal 6.4.4 erfüllen?

Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: Claudi] #40362 30.01.2026 12:20
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Interessante Frage.

Die Definition ist ja aber über die Zentraltabelle bzw. über die Klassifizierung im Kapitel 3.0.2.2 und Kapitel 3.2.2.2

"Gas cartridges (non-flammable) without a release device, non-refillable" und die Klassifizierung 2.2 eindeutig bestimmt.

Wo ist die Referenz auf das Kapitel 6.4.4?

Hier steht ja nur was eine Gaspatrone an Tests absolvieren muss um bei Anwendung der IATA Transportiert werden darf. Mit A98 ist ja somit die Anwendung dieser Vorschriften hinfällig.

eek

Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: Fridolin] #40363 30.01.2026 12:51
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Das ist jetzt die Frage (bedarf Diskussion):

Die Referenz auf 6.4.4 kommt aus der SP A167. Gilt die nun noch oder wird sie durch A98 auch aufgehoben?

Aber wie ist sichergestellt, dass diese Gaspatrone sicher ist, also vernünftig gebaut? 6.4.4. Sonst könnte man ja auch - ich überspitze mal - einen Gefrierbeutel mit Gas befüllen, zuschweißen und dieses Konstrukt als "Gaspatrone" bezeichnen.

Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: Claudi] #40364 30.01.2026 13:19
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Andreas_K Offline
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6.4.4. legt doch Prüfanforderungen fest. Da kommst du mit deiner Gefrierbeutelkonstruktion aber nicht weit ...

Mich würde interessieren, wie die Hersteller die Erfüllung der Prüfanforderungen nachweisen. Zertifikate, Prüfnachweise?


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: Andreas_K] #40366 30.01.2026 16:58
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gefahrgutbaer Offline
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Äh,
die A98 entbindet dich doch lediglich von den Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Nicht aber von den Zulassungsbestimmungen dieser Gefäße. Diese gelten doch unabhängig vom Volumen.

Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: gefahrgutbaer] #40367 02.02.2026 08:10
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer
Äh,
die A98 entbindet dich doch lediglich von den Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Nicht aber von den Zulassungsbestimmungen dieser Gefäße. Diese gelten doch unabhängig vom Volumen.


Naja, die A98 sagt "unterliegen nicht diesen Vorschriften".

Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: Claudi] #40403 04.02.2026 17:47
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Claudi,

ok. Da Abschnitt 6.4.4 IATA-DGR keine Volumenuntergrenze nennt, sondern lediglich ein maximal zulässiges Volumen (1000 ml) festlegt, bin ich davon ausgegangen, dass die dort genannten Anforderungen grundsätzlich für alle unter die IATA-DGR fallenden Gasdruckgefäße einzuhalten sind – unabhängig davon, ob das Volumen unter 50 ml liegt.

Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 [Re: gefahrgutbaer] #40406 05.02.2026 08:02
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer
Hallo Claudi,

ok. Da Abschnitt 6.4.4 IATA-DGR keine Volumenuntergrenze nennt, sondern lediglich ein maximal zulässiges Volumen (1000 ml) festlegt, bin ich davon ausgegangen, dass die dort genannten Anforderungen grundsätzlich für alle unter die IATA-DGR fallenden Gasdruckgefäße einzuhalten sind – unabhängig davon, ob das Volumen unter 50 ml liegt.


Das denke ich ja auch. Aber sicher bin ich mir nicht, da A98 von den Vorschriften entbindet. Henne-Ei-Problem. Zählt SP A167 bzw. 6.4.4 trotzdem und wird danach entbunden oder schon vorher?

Rein vom Sicherheitsgedanken würde ich sagen: 6.4.4 gilt trotzdem, damit das "Ding" erstmal offiziell eine Gaspatrone sein kann (Bau/ Prüfung) und dann kann man diese Gaspatrone über A98 freistellen.

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