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Re: Trockeneisversand auf der Straße [Re: Dom] #40103 14.12.2025 13:53
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Gerald Offline
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Hallo Dom,
Antwort auf
dass diese Vorgaben nur für Mengen über 100 Kg Trockeneis gelten.


Weiter oben unter dem Datum 05.02.2025 17:32 findest Du einen Beitrag von mir, mit einer PDF-Datei zum Download.

Und hier noch eine Berechnung für Deinen Kunden, 100 kg Trockeneis mal 760 ergibt ein Volumen von 76.000 m3 Kohlenstoffdioxid (ist nur mal ein Überschlag)!!!!! Und somit dürfte sich die Freistellung erübrigen!!!

Hier noch Publikation vom der DGUV zum Thema Trockeneis.

Es gibt dann noch einen Trockeneisrechner von Herrn Werny, welchen ich ganz gern in der Ausbildung beim Basiskurs bzw. Auffrischungsschulung Thema 5 "Kennzeichnung und Bezettelung" nutze, denn da kann der Lehrgangsteilnehmer erkennen, ab welcher Menge Trockeneis bzw. Kohlenstoffdioxid für den Menschen gefährlich wird.

Nachtrag:

Unter Gefahrgut-Portal findest Du Links zu Checklisten für 2026 nach IATA, u.a. auch für Trockeneis!

Und hier ist der Trockeneis-Rechner 2.0, gibt es aber nicht kostenlos.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.12.2025 18:36. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Trockeneisversand auf der Straße [Re: Dom] #40106 15.12.2025 09:35
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Phi_l Offline
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Hallo Dom,

eine pauschale "Freistellung" gibt es bei Trockeneis (meines Wissens) nicht, es gelten immer (nur) die Vorschriften aus 5.5.3 ADR. Wie schon von Geralt verlinkt empfehle ich dem Kunden das Kapitel 4.2.2 der DGUV Information 213-115. Dort steht eigentlich alles was er wissen muss. Die Versandstücke müssen nach meinem Verständnis immer gekennzeichnet sein, das Fahrzeugkennzeichnung und Beförderungspapier nur bei "nicht gut belüfteten" Fahrzeugen.

LG Phil

Re: Trockeneisversand auf der Straße [Re: Gerald] #40107 15.12.2025 11:07
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Vielen Dank Gerald...da schaue ich mal durch...
VG

Re: Trockeneisversand auf der Straße [Re: Phi_l] #40108 15.12.2025 11:08
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Genauso sehe ich das auch....dann kommt der klassiker...haben wir schon immer so gemacht...;)...
VG

Re: Trockeneisversand auf der Straße [Re: Dom] #40114 16.12.2025 08:53
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Dom
Hallo zusammen,

ich habe zum ebenfalls eine Frage die hier gut passen würde. Wir sollen Meeresfrüchte mit Trockeneis als Kühlmittel versenden. Es werden keine Versandstücke gekennzeichnet, kein Fahrzeug und ein Beförderungspapier gibt es auch nicht. Aus meiner Sicht 5.5.3 voll anwendbar, da ausreichende Belüftung des Anhängers nicht gewährleistet werden kann. Unser kunde meldet nun, dass diese Vorgaben nur für Mengen über 100 Kg Trockeneis gelten. Leider finde ich dazu nix. Ist das denn so? Und steht das auch irgendwo?

VG


Die 100 kg Trockeneis könnten ggf. aus einer Gefährdungsbeurteilung des Kunden kommen. Schließlich müsste man ja mal festgelegt haben, wie man ggf. auf eine Kohlendioxid-Konzentration unter 0,5 Vol.-% und eine Sauerstoff-Konzentration über 19,5 Vol.-% kommt oder eben nicht.

Nur so mündlich rüber geworfen und ohne schriftlichen Nachweis würde ich das aber gekonnt ignorieren. Wenn man jetzt die Rechnung von Gerald ansetzt, ist es ja offensichtlich auch widerlegt, dass man mit knapp 100 kg Trockeneis auf gut belüftet raus kommt.

Im Zweifelsfall immer von nicht gut belüftet ausgehen und kennzeichnen!

Re: Trockeneisversand auf der Straße [Re: Dom] #40116 16.12.2025 09:36
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Ja, das stimmt. Und abgesehen davon, dass "schon immer so gemacht" kein Argument für irgendetwas ist, zeugt es ja besonders in Verbindung mit dem sich alle zwei Jahre ändernden Gefahrgutrecht von dringendem Unterweisungsbedarf.

Das Kapitel 5.5.3 kam übrigens 2013 ins ADR und de facto sind - trotz einiger textlicher Anpassungen- in Bezug auf Trockeneis seit damals die selben Regelungen zu beachten wie heute. Selbst wenn eine Gefährdungsbeurteilung eine Erstickungsgefahr ausschließt, die Versandstückkennzeichnung ist trotzdem seit 2013 erforderlich.

VG Phil

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