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UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit #40160 05.01.2026 10:37
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Angelina Offline OP
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Methusalem
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Hallo und ein frohes neues Jahr wünsche ich wink
...das Jahr fängt gut an... crazy
Wir haben die oben genannte UN Nr. mit max 30 Liter brennbare Flüssigkeit.
Nun habe ich eine IMO incl. SP 363 geschrieben .
Nun wollte ich die Kiste natürlich noch einseitig mit Kl.3 belabeln...meine aber gelesen zu haben, das man es garnicht brauch sick
Kann einer von Euch / Ihnen bei mir etwas Licht ins dunkle bringen ....?

Gruß
Angelina

Re: UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit [Re: Angelina] #40161 05.01.2026 10:50
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Hallo, hilft die ".10" der SV 363 weiter?
Gruß
M.A.T.

Re: UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit [Re: M.A.T.] #40163 05.01.2026 11:10
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Angelina Offline OP
Methusalem
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Hallo M.A.T.,
....dort steht...wenn es mehr als 60 Ltr. sind ...nach 5.2.2 Bezetteln eek
Allerdings habe ich ja auch eine IMO geschrieben
und dann finde ich es irgendwie merkwürdig bzw. wird es unterwegs bei irgendjemand bestimmt fragen aufwerfen sick

Re: UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit [Re: Angelina] #40164 05.01.2026 11:16
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Hallo, Angelina,
für mich ist die Aussage dort eindeutig: ab der Menge ja, darunter gilt die Erleichterung dieser SV und damit ist eine Bezettelung nicht notwendig. 5.4 ist dagegen nicht von der Erleichterung erfaßt (laut Einleitungssatz) und muß also sein. Außerdem steht in der IMO ja ausdrücklich drin daß nach dieser SV befördert wird; wenn also irgendjemand in der Kette lesen kann dürfte das keine Frage sein.
Wie üblich ist es natürlich ratsam, vorher mit der Reederei abzuklären, von wegen fimenspezifische Sonderregelung.
Gruß
M.A.T.

Re: UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit [Re: M.A.T.] #40165 05.01.2026 11:35
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Angelina Offline OP
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Dankeschön wink
...ich weiß, bei Gefahrgut ist nicht immer alles logisch confused
Dann weiß quasi niemand von außen.....das sich immerhin 30 L brennbare Flüssigkeit darin befindet sick
ohne das die Person die IMO in der Hand hält .....
Wäre es dann falsch wenn ich es trotzdem mache mit dem
Gefahrzettel Kl. 3 ,
UN3528 Engine, fuel cell, flammable........ (net: 30 L petrol) ????
Oder wird das denn eher Fragen aufwerfen ?

Ach, und die ADR Punkte, richten sich dann natürlich nur nach der Menge der darin befindlichen Flüssigkeit !?

Gruß
Angelina

Zuletzt bearbeitet von Angelina; 05.01.2026 11:38. Bearbeitungsgrund: 1 Satz vergessen
Re: UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit [Re: Angelina] #40166 05.01.2026 12:22
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Angelina
...
Wäre es dann falsch wenn ich es trotzdem mache mit dem
Gefahrzettel Kl. 3 ,
UN3528 Engine, fuel cell, flammable........ (net: 30 L petrol) ????
Oder wird das denn eher Fragen aufwerfen ?

Ach, und die ADR Punkte, richten sich dann natürlich nur nach der Menge der darin befindlichen Flüssigkeit !?

Gruß
Angelina


ad 1. Aus meiner Sicht nicht zu empfehlen, denn dann paßt nichts mehr zusammen und es gibt garantiert Diskussionen.
ad 2. Vermutlich meinen Sie die Anfahrt zum Verladehafen? Wo sollen da die Punkte herkommen bei Eintrag "-" und Anwendung der SV?
M.A.T.

Re: UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit [Re: M.A.T.] #40167 05.01.2026 12:53
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Angelina Offline OP
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Stimmt auch wieder eek
...ich habe Dir mal privat eine Nachricht geschickt wink
Gruß smile

Re: UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit [Re: Angelina] #40168 05.01.2026 13:58
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Claudi Offline
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Was die Logik (oder eher Menschenverstand) angeht:

Abgesehen vom Luftverkehr muss man Umverpackungen/ Overpacks nicht in den Papieren erwähnen. Das führt dann z. B. dazu, dass in Papiere 10 Kanister stehen, vor Ort sieht man aber 1 Kiste (in der sich 10 Kanister befinden, Kiste wird, da nicht durchsichtig, als Overpack entsprechend gekennzeichnet sein).

Manches ist nicht 100% Menschenverstand, sondern manches ist einfach so, wie es geschrieben steht.

Re: UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit [Re: Angelina] #40173 06.01.2026 11:33
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Angelina
Dankeschön wink
...ich weiß, bei Gefahrgut ist nicht immer alles logisch confused
Dann weiß quasi niemand von außen.....das sich immerhin 30 L brennbare Flüssigkeit darin befindet sick
ohne das die Person die IMO in der Hand hält .....
Wäre es dann falsch wenn ich es trotzdem mache mit dem
Gefahrzettel Kl. 3 ,
UN3528 Engine, fuel cell, flammable........ (net: 30 L petrol) ????
Oder wird das denn eher Fragen aufwerfen ?

Ach, und die ADR Punkte, richten sich dann natürlich nur nach der Menge der darin befindlichen Flüssigkeit !?

Gruß
Angelina


Es ist im Seeverkehr häufiger so, dass ein Begleitdokument ("IMO-Erklärung") nach Kapitel 5.4 IMDG-Code zu fertigen ist, aber auf eine Markierung und Kennzeichnung verzichtet wird. Das ist nicht unbedingt immer logisch aber vorschriftenkonform.

Zu den "ADR-Punkten": Wo holen wir denn die jetzt her? Ein Beförderungspapier im Straßenverkehr wird, anders als im Seeverkehr, nach der ADR-SV 363 erst bei mehr als 1000 L Inhalt benötigt. Nach ADR fährt die Sendung völlig "gefahrlos" (siehe früher 1.1.3.1 b) ADR) und gerät erst im Seeverkehr in den Fokus.

Ich würde ggf. auf der IMO-Erklärung noch die Erklärung Carriage in accordance with 1.1.4.2.1 ADR aufnehmen und dann sollte jeder Bescheid wissen.


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