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Unterschiedliche Klassifizierung ADR / IMDG #4019 06.06.2006 11:15
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Karen Haase Offline OP
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Kann es sein, dass es für den Strassentransport und für den Seetransport eine unterschiedliche Klassifizierung gibt?

Produkt: Meta-Anisidin

ADR: UN 2431 Anisidine
IMDG: UN 2810 ....(enthält Meta-Anisidine)
da im IMDG Code unter richtiger technischer Bezeichnung "ortho-ANISIDINE" steht.

Im Orange Book ist unter UN 2431 auch nur ANISIDINE vermerkt, nicht ortho-Anisidine.

Warum steht es im IMDG Code mit "ortho-ANISIDINE"?

Kann man meta-ANISIDINE auch im IMDG Code unter UN 2431 klassifizieren?

Wenn nicht, kann ich es im Vorlauf zum Seehafen als UN 2431 klassifizieren, jedoch mit UN 2810 für den Seetransport markieren (ADR 1.1.4.2.1)?


Bitte um dringende Hilfe!!

Danke schön

Re: Unterschiedliche Klassifizierung ADR / IMDG [Re: Karen Haase] #4020 06.06.2006 14:12
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UweM Offline
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Beiträge: 34
Hallo Karen,
in der GESTIS- Stoffdatenbank werden ortho -und meta - anisisdin gefahrstoffrechtlich deutlich unterschieden. Der IMDG- Code hat dies wohl auch berücksichtigt und für die Seebeförderung gilt der IMDG- Code. Nach ADR 1.1.4.2.1 kann im Vorlauf der Seebeförderung der IMDG- Code verwendet werden. Bei der Einstufunfg als UN 2810 nach IMDG- Code würdest du nichts falsch machen.
Gruß
UweM

Re: Unterschiedliche Klassifizierung ADR / IMDG [Re: Karen Haase] #4021 07.06.2006 10:59
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Anderl Offline
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Beiträge: 199
Hallo Karen,



habe mal etwas recherechiert. Auch in der Luftfracht (IATA-DGR/ICAO-TI) gibt es analog UN-Rec. nur das Anisidine ohne Substituentenstellung, in der Luft sogar unterschieden nach fest und flüssig.

Fur meta-Anisidine gibt es ein eigenes Hommel-Merkblatt 656a. Hier wird unter der UN2431 klassifiziert. Auch Fluka/Aldrich transportieren m-Anisidine unter UN2431.

Nachdem das m-Anisidine auch eine gelbliche Flüssigkeit ist und das ortho nicht als Bestandteil des PSN im IMDG angegeben werden muss, kann eine Klassifizierung unter UN2431 Anisidine vorgenommen werden.

Toxwert habe ich nur einen gefunden, nämlich LD50 oral (Wildvogel/Wachtel) gleich 562 mg/kg (Quelle: ChemID plus über ToxNet ). Wenn sicher ist, dass der Stoff nicht die Kriterien der Klasse 6.1 erfüllt, müsste man über eine Klassifizierung als umweltgefährdender Stoff nachdenken. Aber nachdem das Anisidine namentlich genannt ist, würde ich bei UN2431 bleiben und eine unterschiedliche Klassifizierung der Verkehrsträger vermeiden.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

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