Hallo Karen,
habe mal etwas recherechiert. Auch in der Luftfracht (IATA-DGR/ICAO-TI) gibt es analog UN-Rec. nur das Anisidine ohne Substituentenstellung, in der Luft sogar unterschieden nach fest und flüssig.
Fur meta-Anisidine gibt es ein eigenes Hommel-Merkblatt 656a. Hier wird unter der UN2431 klassifiziert. Auch Fluka/Aldrich transportieren m-Anisidine unter UN2431.
Nachdem das m-Anisidine auch eine gelbliche Flüssigkeit ist und das
ortho nicht als Bestandteil des PSN im IMDG angegeben werden muss, kann eine Klassifizierung unter UN2431 Anisidine vorgenommen werden.
Toxwert habe ich nur einen gefunden, nämlich LD50 oral (Wildvogel/Wachtel) gleich 562 mg/kg (Quelle:
ChemID plus über ToxNet ). Wenn sicher ist, dass der Stoff nicht die Kriterien der Klasse 6.1 erfüllt, müsste man über eine Klassifizierung als umweltgefährdender Stoff nachdenken. Aber nachdem das Anisidine namentlich genannt ist, würde ich bei UN2431 bleiben und eine unterschiedliche Klassifizierung der Verkehrsträger vermeiden.