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M361 #40201 12.01.2026 14:43
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Gefahrgut-Man Offline OP
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Hallo,
gemäß M361 müssen die Vorschriften des ADR nicht auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte angewendet werden, wenn bestimmt Voraussetzungen erfüllt sind.
Doch stellt sich für mich die Frage, was hier alles unter "gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte" fällt. Zählen hierunter auch Rohrleitungen, Maschinenteile, Pumpen, Kühlfallen etc., die mit gefährlichen Gütern kontaminiert sind und zur Wartung, Reinigung als Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zur Entsorgung transportiert werden müssen?
Vielen Dank im Voraus

Zuletzt bearbeitet von Gefahrgut-Man; 12.01.2026 14:44.
Re: M361 [Re: Gefahrgut-Man] #40202 12.01.2026 14:51
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M.A.T. Offline
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Hallo, m.E. gibt der Wortlaut der M361 das problemlos her. Es sind Gegenstände, und sie werden zum Recycling / Entsorgung transportiert.
Gruß
M.A.T.

Re: M361 [Re: Gefahrgut-Man] #40206 12.01.2026 17:32
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Gerald Offline
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Hallo,
sieh mal in meinem Beitrag vom 30.06.2025 nach, da findest Du einen Link zu 2. Gebrauchte Gegenstände, wo Du in einem Dokument die Änderung für 2027 nachlesen kannst, sogar mit Bildern.

Das dürfte Deiner Frage besser erläutern, denn weil dies im ADR 2025 nicht steht, deswegen gab es die M 350 welche aber am 31 12.2024 abgelaufen ist, jetzt gibt es die M 361, welche bis zum 31.12.2026 gültig ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: M361 [Re: M.A.T.] #40208 12.01.2026 17:45
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, m.E. gibt der Wortlaut der M361 das problemlos her. Es sind Gegenstände, und sie werden zum Recycling / Entsorgung transportiert.
Gruß
M.A.T.


"carried for repair, inspection, maintenance, disposal or recycling." Darf also auch Reparatur, Inspektion oder Wartung sein, nicht nur Entsorgung des ganzen Teils sondern kann man durchaus Entsorgung des Inhalts drunter verstehen.

Ursprünglich geschrieben von: Gefahrgut-Man
Hallo,
gemäß M361 müssen die Vorschriften des ADR nicht auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte angewendet werden, wenn bestimmt Voraussetzungen erfüllt sind.
Doch stellt sich für mich die Frage, was hier alles unter "gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte" fällt. Zählen hierunter auch Rohrleitungen, Maschinenteile, Pumpen, Kühlfallen etc., die mit gefährlichen Gütern kontaminiert sind und zur Wartung, Reinigung als Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zur Entsorgung transportiert werden müssen?
Vielen Dank im Voraus


Ja zählen dazu. Oft muss man ja für eine Wartung, Inspektion oder Reparatur vorher reinigen... und wenn fertig inspiziert bzw. gewartet bzw. repariert wurde, darf man natürlich auch weiter-/ wiederverwenden.

Re: M361 [Re: Claudi] #40209 12.01.2026 18:27
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M.A.T. Offline
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Hallo, Claudi,
hatte nur zur Veranschaulichung einige angeführt, der Wortlaut ist dem Frager ja bekannt.
Gruß
M.A.T.

Re: M361 [Re: Gefahrgut-Man] #40216 14.01.2026 10:50
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Vielen Dank an alle. Die M361 gilt ja erstmal bis Ende des Jahres, aber lt. dem Beitrag von Gerald ist ja ein neuer Unterabschnitt 2.1.5.7 zu erwarten.

Was mir aber dort ein wenig Sorge bereitet, ist der Punkt e) "die Gegenstände, Maschinen oder Geräte sind mit «ENTHÄLT GEFÄHRLICHE GÜTER» gekennzeichnet"

Wenn wirklich jeder Gegenstand/Maschine oder Geräte mit dem Wortlaut gekennzeichnet werden soll, wird man ja nicht mehr fertig. Ich gehe doch mal stark davon aus, dass damit die Kennzeichnung des Behälters gemeint ist, in denen die Gegenstände verpackt sind.

Re: M361 [Re: Gefahrgut-Man] #40218 14.01.2026 11:00
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: Gefahrgut-Man
Vielen Dank an alle. Die M361 gilt ja erstmal bis Ende des Jahres, aber lt. dem Beitrag von Gerald ist ja ein neuer Unterabschnitt 2.1.5.7 zu erwarten.

Was mir aber dort ein wenig Sorge bereitet, ist der Punkt e) "die Gegenstände, Maschinen oder Geräte sind mit «ENTHÄLT GEFÄHRLICHE GÜTER» gekennzeichnet"

Wenn wirklich jeder Gegenstand/Maschine oder Geräte mit dem Wortlaut gekennzeichnet werden soll, wird man ja nicht mehr fertig. Ich gehe doch mal stark davon aus, dass damit die Kennzeichnung des Behälters gemeint ist, in denen die Gegenstände verpackt sind.


Abwarten, was am Ende wirklich ins ADR 2027 kommt. Ja, es würde sinnvoll sein, bei verpackten Geräten etc. den auf der Verpackung anzubringen. Hoffentlich diskutiert man das nochmal.

Falls 2.1.5.7 gar nicht ins ADR kommt, dann gibt es eine neue M-Vereinbarung. Die M361 hatte ja auch einen Vorgänger. Wenn sie einen Nachfolger kriegt, zeichnet D + irgendein anderer Staat hoffentlich ganz schnell und dann geht es erstmal so weiter.

Re: M361 [Re: Gefahrgut-Man] #40219 14.01.2026 11:03
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gefahrgut-Man,
im Vorschlag vom 22.9.25 stand noch, daß die Umschließung - package - zu kennzeichnen ist.
Gruß
M.A.T.

Re: M361 [Re: Gefahrgut-Man] #40220 14.01.2026 12:59
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
aber lt. dem Beitrag von Gerald ist ja ein neuer Unterabschnitt 2.1.5.7 zu erwarten.


Ja, genau so ist es, auf der nächsten Tagung vom 24. bis 27. MÄRZ 2026 in Bern steht es auf der Tagesordnung, und somit müssen wir mal abwarten, was wirklich im Text vom ADR 2027 steht. Aber man sich diesem Thema an, Du bist also nicht der Einzige.

Eigentlich hatte ich den Link in meinem Beitrag aufgenommen, weil im Antrag auch Bilder beigefügt sind, passt natürlich für uns Ausbilder, aber eben auch für andere.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: M361 [Re: Gefahrgut-Man] #40221 14.01.2026 13:13
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Andreas_K Offline
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Da habe ich dann auch mal eine Frage: Was ist mit neuen Verbrennungsmotoren? Diese absolvieren einen Probelauf und enthalten danach Reste von Benzin oder Diesel.

Die folgenden Kriterien treffen hier nicht zu: "Die gebrauchten Gegenstände, Maschinen oder Geräte werden zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung oder Wiederverwertung befördert".


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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