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Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #40246 16.01.2026 15:45
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Gerald Online
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Hallo Claudi,

Antwort auf
Damit tritt das Ding morgen in Kraft.


Mich würde mal interessieren, wie sieht das mit den Sicherheitsplänen, welcher vor der Verkündung des SÜG geschrieben wurden sind, aus?

Dazu habe ich im SÜG nichts gefunden, kann aber auch sein, ich habe es überlesen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Gerald] #40247 16.01.2026 15:53
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Generell gehe ich von Bestandsschutz aus, denn sonst wäre eine explizite Altlastenregelung getroffen. Also kein Handlungsbedarf.
Überdies denke ich nicht daß von denen, die GG hier einbezogen haben, jemand ernsthaft die Materie durchdrungen hat. Bei der Expertenanhörung, die ich life verfolgt habe, war das von keiner Seite aus ein Thema.
Gruß
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Gerald] #40248 19.01.2026 08:54
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Claudi Online OP
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Claudi,

Antwort auf
Damit tritt das Ding morgen in Kraft.


Mich würde mal interessieren, wie sieht das mit den Sicherheitsplänen, welcher vor der Verkündung des SÜG geschrieben wurden sind, aus?

Dazu habe ich im SÜG nichts gefunden, kann aber auch sein, ich habe es überlesen.


Im SÜG steht ja gar nix von Sicherungsplänen, die werden nur in der SÜFV erwähnt.

Und die SÜG-Änderung führt nicht erst jetzt dazu, dass GG-Unternehmen mit SP betroffen sind. Das waren Sie schon seit 21.09.2007 bzw. da sind die Unternehmen mit SP in die SÜFV aufgenommen worden.
An den Plänen selbst muss man auch nicht unbedingt was ändern, daher ist gar nicht die Frage, ob es einen Bestandsschutz gibt.
Man musste auch bisher schon dafür sorgen, dass nur sicherheitsüberprüfte Personen Zugang zum vollständigen Sicherungsplan haben.

Neu ist jetzt "nur": man muss sich als betroffenes Unternehmen nun anmelden/ registrieren und 2 Sachen sind nun bußgeldbewährt: wenn man sich nicht anmeldet und wenn nicht sicherheitsüberprüfte oder "unsichere" Personen Vollzugriff auf den Plan haben.
Warum? Na vermutlich, weil das vorher keiner umgesetzt hat und man jetzt mehr Druck aufbauen will.

D.h. alle Unternehmen mit SP haben jetzt Handlungsbedarf. Ob die Umsetzung kontrolliert bzw. Nichtumsetzung geahndet wird, weiß ich natürlich nicht.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 19.01.2026 08:56.
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #40251 19.01.2026 14:09
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Claudi Online OP
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Hier noch ein Update:

Quelle: aktuelles Rundschreiben des DSLV DSLV-RS_007-2026-a.

"Mit Inkrafttreten des SÜG hat sich das BMWE in KW 3 zudem erneut mit einigen Hinweisen an die Unternehmen gewandt und um deren Beachtung gebeten:

Mit Inkrafttreten des neuen SÜG erfährt die Sicherheitsüberprüfung im vpS (vorbeugender personeller Sabotageschutz) eine Anhebung des Überprüfungsniveaus. Es wird formal weiterhin eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) i.S.d. § 9 SÜG durchgeführt, die damit verbundenen Überprüfungsmaßnahmen werden jedoch ausgeweitet. Dies ist notwendigerweise mit einer Erweiterung der Angaben verbunden, die in der Sicherheitserklärung zu machen sind. Die neuen Formulare für die Sicherheitserklärung (S03) sowie die Ausfüllanleitung (S06) sind im Sicherheitsforum des BMWE hochgeladen, https://bmwk-sicherheitsforum.de/shb/formu-lare/257,0,0,1,0.html

Grundsätzlich gilt: Ab sofort sind nur noch die neuen Sicherheitserklärungen zu nutzen.

Alte S03-Formulare, die noch vor Inkrafttreten des neuen SÜG von der betroffenen Person unterzeichnet worden sind, können auch nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften noch an das BMWE zur Einleitung der Sicherheitsüberprüfung gesandt werden.

Die weiteren Formulare und Hinweisblätter, die den Betrieben über das BMWE-Sicherheitsforum zur Verfügung gestellt werden, werden ab KW 4 – soweit erforderlich – aktualisiert und ergänzt. Bis auf Weiteres können insoweit (außer S03 und S06!) zunächst die bekannten Formulare weiterverwendet werden."

Anmerkung von mir: Ü2 bedeutet, dass nicht nur die Daten der zu überprüfende Person selbst erfragt und geprüft werden, sondern auch die von Ehepartnern/ -partnerinnen bzw. Lebenspartnern/ -partnerinnen bzw. Lebensgefährten/ -gefährtinnen. Das ergibt sich aus dem Formblatt S03.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #40252 19.01.2026 14:12
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Anmerkung von mir: Ü2 bedeutet, dass nicht nur die Daten der zu überprüfende Person selbst erfragt und geprüft werden, sondern auch die von Ehepartnern/ -partnerinnen bzw. Lebenspartnern/ -partnerinnen bzw. Lebensgefährten/ -gefährtinnen. Das ergibt sich aus dem Formblatt S03.


Das war aus datenschutzrechtlicher Sicht einer der Hauptkritikpunkte bei der Anhörung; wie zu Erwarten natürlich ohne Resonanz. Wie auch die zu erwartende überlange Bearbeitungsdauer.
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #40254 19.01.2026 14:21
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Gerald Online
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Hallo,
besten Dank für die umfangreichen Beiträge, dass hat mir sehr geholfen und meinen Horizont ein wenig vergrößert.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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