Hallo Claudi,
Damit tritt das Ding morgen in Kraft.
Mich würde mal interessieren, wie sieht das mit den Sicherheitsplänen, welcher vor der Verkündung des SÜG geschrieben wurden sind, aus?
Dazu habe ich im SÜG nichts gefunden, kann aber auch sein, ich habe es überlesen.
Im SÜG steht ja gar nix von Sicherungsplänen, die werden nur in der SÜFV erwähnt.
Und die SÜG-Änderung führt nicht erst jetzt dazu, dass GG-Unternehmen mit SP betroffen sind. Das waren Sie schon seit 21.09.2007 bzw. da sind die Unternehmen mit SP in die SÜFV aufgenommen worden.
An den Plänen selbst muss man auch nicht unbedingt was ändern, daher ist gar nicht die Frage, ob es einen Bestandsschutz gibt.
Man musste auch bisher schon dafür sorgen, dass nur sicherheitsüberprüfte Personen Zugang zum vollständigen Sicherungsplan haben.
Neu ist jetzt "nur": man muss sich als betroffenes Unternehmen nun anmelden/ registrieren und 2 Sachen sind nun bußgeldbewährt: wenn man sich nicht anmeldet und wenn nicht sicherheitsüberprüfte oder "unsichere" Personen Vollzugriff auf den Plan haben.
Warum? Na vermutlich, weil das vorher keiner umgesetzt hat und man jetzt mehr Druck aufbauen will.
D.h.
alle Unternehmen mit SP haben jetzt Handlungsbedarf. Ob die Umsetzung kontrolliert bzw. Nichtumsetzung geahndet wird, weiß ich natürlich nicht.