ein Beteiligter hat leider mit einem Versandlabel einen Teil der UN Codierung der Gefahrgutverpackung verdeckt.
Ich habe hier versucht, mit 5.2.2.1.6 ADR iVm 6.1.3. ADR zu argumentieren, da die Codierung auf der gegenüberliegenden Seite unbeschädigt und unverdeckt ist und daher mMn die Voraussetzungen von 'dauerhaft und gut sichtbar' erfüllt, da analog zu der Kennzeichnung nach 5.2 ADR ein Versandstück diese nur einmal pro Seite zwingend benötigt.
Da ich die IATA selbst nicht kenne, aber weiß, dass diese teils wesentlich strenger sind als das ADR, wäre meine Frage an euch, ob hier wirklich wie vom Luftspediteur moniert, eine komplette Neuverpackung und Neukennzeichnung notwendig ist, es geht natürlich auch um die Frage der Kostenübernahme.
Er hat von mir verlangt, entsprechende IATA - Bestimmungen vorzulegen, ehe er eine Alternativlösung in Erwägung zieht.
Es reicht, wenn die Bauartcodierung 1x eindeutig zu sehen ist. Das muss nicht die gleiche Seite sein wie die, wo Gefahrzettel etc. geklebt sind. Selbst im IATA-Buch ist die Codierung in einem Beispielbild nicht auf der gleichen Seite wie die "geklebten" Angaben.
Vielleicht hat der Sped. (oder ein Checker) nicht gesehen, dass die Codierung auf der anderen Seite nochmal drauf ist?
Derjenige, der die Sendung ablehnt, soll dir bitte die Fundstelle darlegen und nicht anders herum.