UN 3082 in IBC
#40276
23.01.2026 07:47
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badmintonmike
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Hallo zusammen, darf UN 3082 , umweltgefährdender Stoff, Verpackungsgruppe III per Luftfracht in IBC transportiert werden? Gemäss PI 964 eigentlich nicht, dort sind keine IBC genannt?
Und muss man bekannter Versender sein? Bei der Durchleuchtung am Flughafen würde doch ein Dunkelalarm ausgelöst?
Viele Grüße
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Re: UN 3082 in IBC
[Re: badmintonmike]
#40279
23.01.2026 08:44
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Claudi
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Hi,
UN3082 geht nicht, nur UN3077. UN3077 hat die PI956 und dort sind ausdrücklich IBC genannt, bei PI964, wie du richtig erkannt hast, nicht.
Es gibt noch andere Methoden der "Absicherung" als Durchleuchten - meine ich. Hatte das vor Jahren mal mit einem Kunden, der sporadisch Luftfracht versendet und dessen Sendung dann über einen anderen Flughafen ging, wo man Spürhunde eingesetzt hat. Aber vielleicht weiß hier jemand mehr, denn das Problem mit dem Dunkelalarm hat man doch bei vielen Substanzen und nicht jeder Versender, der selten was versendet, wird sich zum bekannten Versender zertifizieren lassen wollen... oder muss die Verpackung & Co. dann zwingend über einen Dienstleister gehen, der bekannter Versender ist?
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Re: UN 3082 in IBC
[Re: Claudi]
#40281
23.01.2026 09:17
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badmintonmike
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Hallo Claudi,
danke für die Bestätigung! ... und auch für die Infos zu anderen Methoden der "Absicherung" .
Viele Grüße
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Re: UN 3082 in IBC
[Re: badmintonmike]
#40282
23.01.2026 10:14
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Claudi
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Hallo Claudi,
danke für die Bestätigung! ... und auch für die Infos zu anderen Methoden der "Absicherung" .
Viele Grüße Da bin ich mir nicht sicher, ob und was da zulässig ist.
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Re: UN 3082 in IBC
[Re: badmintonmike]
#40290
23.01.2026 12:22
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DJSMP
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Hallo zusammen, darf UN 3082 , umweltgefährdender Stoff, Verpackungsgruppe III per Luftfracht in IBC transportiert werden? Gemäss PI 964 eigentlich nicht, dort sind keine IBC genannt?
Und muss man bekannter Versender sein? Bei der Durchleuchtung am Flughafen würde doch ein Dunkelalarm ausgelöst?
Viele Grüße Hier haben wir ja zwei Themen. Das Gefahrgutthema wurde schon beschrieben. IBC sind im Luftverkehr, mit Ausnahme von UN 3077, bei der irgend eine Lobby gekämpft hat, generell nicht zugelassen. Das war schon immer so und bleibt hoffentlich auch noch immer so. Zur Luftsicherheit: Nach meinen Informationen ist es für Fracht, die einen Dunkelalarm auslöst, in Deutschland mittlerweile unmöglich mit dem Abflug, wenn der Versender kein bekannter Versender ist. Ob in anderen Ländern (Frankreich, Niederlande,...) der Hund noch schnüffen darf, entzieht sich meiner Kenntnis. In Deutschland wird man nicht fliegen können.
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Re: UN 3082 in IBC
[Re: DJSMP]
#40303
23.01.2026 15:28
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Großmeister
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Großmeister
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Hallo zusammen,
[/quote] Zur Luftsicherheit: Nach meinen Informationen ist es für Fracht, die einen Dunkelalarm auslöst, in Deutschland mittlerweile unmöglich mit dem Abflug, wenn der Versender kein bekannter Versender ist. Ob in anderen Ländern (Frankreich, Niederlande,...) der Hund noch schnüffen darf, entzieht sich meiner Kenntnis. In Deutschland wird man nicht fliegen können. [/quote]
Sichern mittels Hund (EDD) ist bei Flüssigkeiten, Pulvern, Granulaten usw. in der Regel nicht zulässig da Verpackung und Stoffeigenschaften eine zuverlässige Geruchsaufnahme verhindern oder eine Gefährdung des Hundes darstellen. (Ein Hundeführer hat mir das mal so erklärt - überall wo ich als Mensch meine Nase nicht reinstecken möchte, lasse ich auch kein Hund ran. ;-) ) Frankreich ist inzwischen ebenfalls Problematisch. Hier muss für hermetische verschlossene Verpackungen größer 25 kg (z. B. Fässer und Kanister) Seitens des Versenders bei der französischen Luftfahrtbehörde eine Genehmigung beantragt werden. Bei derartigen Sendung gehen die mir bekannten Spediteure derzeit alle über Linz raus. Ich habe leider noch nicht rausgefunden welche Methode hier verwendet wird.
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Re: UN 3082 in IBC
[Re: gefahrgutbaer]
#40327
27.01.2026 12:03
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DJSMP
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Prag soll wohl auch noch funktionieren. Aber das ist alles nur Hörensagen...
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