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Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 #40308 26.01.2026 13:52
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TRGS520Sammler Offline OP
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Hallo ihr lieben GG-ler,

wir hatten aktuell eine Schulung nach TRGS 520 und der Dozent und seine Aussagen wirft Fragen auf...

Erste Meinung: Für Abfallfeuerlöscher fällt die SV 594 komplett weg, Seine These: Abfälle können nicht mehr den Gedanken an "Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände" erfüllen. Sonst würde man sich von diesen auch nicht trennen wollen...
Meiner Meinung nach: Die Dinger sind nach den Vorschriften hergestellt und befüllt wurden... Es sind ja keine xy-Schwarzmarktimporte mit gefaketem CE-Symbol oder DIN Zeichen und so fallen diese auch als Abfall in den Genuss der SV 594.

Zweite Meinung: Gitterboxen sind keine Verpackung nach SV 594.
Meine Gedanke: Wenn in der Ausnahme 20 als Verpackung eine Gitterbox aufgezählt und auch erlaubt ist, weshalb sollte diese Verpackung (Gitterbox) nach der SV 594 nicht erlaubt sein? In der SV 594 steht ja nur etwas von widerstandfähig, nicht von bauart geprüfte Verpackung.

Wäre toll, wenn ihr mir noch Gedankenimpulse geben könnt.

Beste Grüße
Maik

Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 [Re: TRGS520Sammler] #40309 26.01.2026 14:09
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Gerald Online
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Hallo Maik,
Antwort auf
Für Abfallfeuerlöscher fällt die SV 594 komplett weg,


Feuerlöscher sind nach ADR UN 1044, für Abfallfeuerlöscher gibt es keine UN-Nummer, und somit kann ich die Sondervorschrift 594 nutzen.

Antwort auf
Gitterboxen sind keine Verpackung nach SV 594.


Warum nicht, denn in der Sondervorschrift 594 steht unter "a) sie in einer widerstansfähigen Außenverpackung verpackt sind ...", dafür hänge ich Dir eine Datei an.

Übrigens war es vor vielen Jahren üblich, die Feuerlöscher so zur zweijährlichen Prüfung nach Unterabschnitt 8.1.4.4. bzw. §36 GGVSEB zu fahren, weil dieser Zeit der Prüfer noch nicht in die Firma kam. Und ich denke mal, bei kleineren Firmen ist es vielleicht noch heute so.

Nachtrag:
Ich kann die Feuerlöscher natürlich entlehren bzw. Drucklos machen, und dann fallen sie nicht mehr unter das ADR. Aber nur wenn ich dazu die Möglichkeit habe.

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UN 1044 SV225_SV594.pdf (234.31 KB, 22 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 26.01.2026 14:18. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 [Re: Gerald] #40310 26.01.2026 14:27
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Claudi Offline
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@Gerald: die Frage ist nicht, ob es für Abfallfeuerlöscher eine andere Eintragung statt UN1044 gebe würde, sondern der Referent meinte, dass die UN1044 Abfall Feuerlöscher... nicht mehr die Bedingungen der SV 594 erfüllen würden und diese damit nicht anwendbar wäre.


Bzgl. der SV 594: da heißt es ja "im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände". Irgendwann wurden die FL nach den Vorschriften hergestellt und befüllt. Ob sie jetzt noch den Vorschriften entsprechen - kA, aber das ist in der SV 594 nicht verlangt. Da steht nix von "FL, die den Vorschriften/ Normen etc. entsprechen".

Zum Thema "Ist eine Gitterbox eine Verpackung" https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...rl-scher-transport-zur-wartung#Post20731

Ich teile hier die Sichtweise von @DJSMP, dass ein Deckel drauf muss.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 26.01.2026 14:29.
Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 [Re: Claudi] #40311 26.01.2026 14:51
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TRGS520Sammler Offline OP
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Danke schonmal für die Antworten.

Ich teile genau den gleichen Gedanken. Irgendwann mal nach den Vorschriften hergestellt wurden und da spielt es keine Rolle ob jetzt "UN1044 Feuerlöscher oder "UN1044 Abfall Feuerlöscher".
Anders wäre es bei dem Wortlaut:: "aktuell den Vorschriften entsprechen" ( dann würden ungeprüfte ja rausfallen, da die Vorschrift für FL ist zweijährliche Prüfung.)

Danke auch für den Verweis. werde ich mir mal anschauen.

LG
Maik

Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 [Re: TRGS520Sammler] #40312 26.01.2026 14:59
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Claudi Offline
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Wobei die 2 Jahre für FL nur für in D hergestellte FL gelten. Andere Staaten haben da deutlich abweichende (eher kürzere) Fristen. Aber die SV 594 sagt, wir wir festgestellt haben, nix zum aktuellen Status der FL aus.

Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 [Re: Claudi] #40314 26.01.2026 16:15
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Gerald Online
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Hallo Claudi,
im Bezug der Gitterboxpalette muss ich Dir sagen, dass vor Jahrzehnten wir so gefahren sind und es gab nie eine Beanstandung währen einer Kontrolle, die Matten zwischen den Feuerlöschern haben den Zwischenraum so ausgefüllt, dass es unter normalen Beförderungsbedingungen zu keiner Bewegung der Feuerlöscher kam. Klar könnte man einen Deckel drauf machen, aber ich denke mal man muss nicht.

Antwort auf
Wobei die 2 Jahre für FL nur für in D hergestellte FL gelten.


Da hast Du vollkommen Recht, aber leider schafft die UN und die WP15 oder Ähnliche nicht hier eine Lösung für alle Staaten im Besonderen für die ADR-Staaten eine einheitliche Lösung zu bringen. Das ist ein Problem, was wie heiße Kartoffeln behandelt wird. Obwohl es schon mal geändert werden sollte, wir hören ja immer, Harmonisierung!!! Aber so einfach ist es dann doch nicht. Obwohl die Unterschiede mittlerweile gar nicht mehr so unterschiedlich zwischen den ADR-Staaten sind.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 [Re: Gerald] #40325 27.01.2026 11:55
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Claudi,
im Bezug der Gitterboxpalette muss ich Dir sagen, dass vor Jahrzehnten wir so gefahren sind und es gab nie eine Beanstandung währen einer Kontrolle, die Matten zwischen den Feuerlöschern haben den Zwischenraum so ausgefüllt, dass es unter normalen Beförderungsbedingungen zu keiner Bewegung der Feuerlöscher kam. Klar könnte man einen Deckel drauf machen, aber ich denke mal man muss nicht.


Die Aussage von BUW von der BAM war eindeutig: Der Begriff "Verpackung" nach ADR bedingt eine (allseitige) Behältnis- und andere Sicherheitsfunktion. Dies sei bei einer nach oben hin offenen Verpackung wie bei KLT oder Gitterboxen nicht gegeben. Und wenn mir das meine zuständige nationale Behörde so sagt, halte ich ich dran. :-)

Ob der Dorf-Sheriff in Bayern das anders sieht, wäre mir erst einmal egal. Es muss ja einer rechtlichen Bewertung und nicht nur einer Unterwegskontrolle standhalten.

Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 [Re: DJSMP] #40330 27.01.2026 14:00
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Gerald Online
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Hallo DJSMP,
Antwort auf
Die Aussage von BUW von der BAM war eindeutig: Der Begriff "Verpackung" nach ADR bedingt eine (allseitige) Behältnis- und andere Sicherheitsfunktion. Dies sei bei einer nach oben hin offenen Verpackung wie bei KLT oder Gitterboxen nicht gegeben. Und wenn mir das meine zuständige nationale Behörde so sagt, halte ich ich dran. :-)


Dann muss man das so akzeptieren, das Bild habe ich aber vor sehr langer Zeit gemacht und da habe ich auch noch nicht in Bayern gewohnt.

Ich habe die Folie mal überarbeitet und ich denke das es so besser passt. Danke für den Hinweis.

Anhänge
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Sondervorschrift 594 Feuerlöscher.pdf (277.53 KB, 20 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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