Hallo Dieter,
hier kann man wählen, die RSEB verweist unter 5-18 ja auf "Art der Verpackung wie in Kapiteln ... bezeichnet" und "Zulässig sind auch in Regelwerken verwendete Bezeichnungen". Und in Kapitel 6.2 wird von "Druckgefäß" "UN-Druckgefäß" "Flasche" "UN-Flasche" und in den Normenverweisen auch von "Gasflaschen" gesprochen, also wären alle diese Begriffe meiner Ansicht nach zulässig.
VG Phil