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Fragen zur Gb-Prüfung IHK #40337 28.01.2026 10:14
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Hazardy Offline OP
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Hallo zusammen,

bin kurz vor der Prüfung und habe noch ein paar formelle Fragen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt:

1.
Unterliegt UN 3065 VG II in Fässern von 200 l den Vorschriften des ADR? Nennen Sie auch die Sondervorschrift!
Antwort: Nein, dieser Stoff unterliegt nicht dem ADR für Behälter mit einem Fassungsraum von 250 l. Sondervorschrift 145.
Da hier keine, wie bei anderen Fragen durchaus üblich, Begründung verlangt wird, reicht da nicht auch ein "Nein, Sondervorschrift 145" ?

2.
Sofern nach der Fundstelle gefragt wird, gebe ich Absatz + Buchstabe, z.B. 2.2.51.1.10 b) an.
Wie ist es bei einer Frage nach dem Unterabschnitt, Absatz etc.? Reicht da Frage nach dem Absatz 2.2 51.1.10 oder müsste ich die den Buchstaben b) mit angeben?

3.
Zum Schluss noch eine Frage, die sicherlich nicht einfach zu beantworten ist:
Bei der Frage, S310 IHK Fragenfundus: Darf UN 0331 Sprengstoff, Typ B, in Tanks befördert werden? Nennen Sie auch die Fundstelle:
Meine Antwort: Ja, sofern in Tabelle 3.2, Spalten 10 und 12, entsprechende Anweisungen (T) bzw. Tankcodierungen angegeben sind. Siehe auch 4.3.2.1.1. bzw. 7.4.1.
Ich denke, dass im Prinzip jede einzelne von mir genannte Fundstelle (es wird nach der Fundstelle im Singular gefragt) zur Beantwortung der Frage ausreichend wäre. Meine Frage: Kontrolliert die Prüfung jemand, der selbst "vom Fach ist" und schaut sich im Zweifelsfall alle genannten Antworten im Detail an oder nimmt der Kontrollierende die IHK-Musterlösungen (die niemand kennt außer der IHK selbst) bei der Kontrolle zur Hilfe und wertet nur diese als richtig / gültig?

Wäre super, wenn gerade zum letzten Punkt auch Herr Winklhofer etwas schreiben würde.

Besten Dank an alle und viele Grüße

Hazardy

Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK [Re: Hazardy] #40339 28.01.2026 12:49
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M.A.T. Offline
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Hallo, nach meiner Wahrnehmung unterliegt die Prüfung durch die IHK deren Regularien, also der Satzung der jeweiligen IHK.. Fragen betreffend die Prüfungsdurchführung im weitesten Sinne wären darum an die Adresse der durchführenden IHK zu richten, denke ich. Externe könnten hier nur Mutmaßungen äußern.
M.A.T.

Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK [Re: Hazardy] #40341 28.01.2026 14:48
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Phi_l Offline
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Hallo Hazardy,

ich bin in die Durchführung von Grundseminaren mit anschließender Grundprüfung in RLP eingebunden und möchte Dir wie folgt antworten:

1. Achtung, die SV 145 gilt nur für VG III, bei UN 3065 VG II sind keine Sondervorschriften angegeben und somit unterliegt diese Eintragung den Vorschriften des ADR.
Wenn nicht nach einer Begründung gefragt wird, muss auch keine angegeben werden.

2. Genau, wenn nach Fundstelle gefragt wird, dann sollte die Angabe so genau wie möglich ausfallen, also durchaus mit a) b) c) etc. Wenn dagegen nach einem Absatz gefragt wird, oder einem Unterabsatz, dann genügt dessen Nennung (aus 1.1.1 ADR ergibt sich, welche "Fundstelle" aus wievielen Ziffern besteht.)

3. Hier würde ich tatsächlich mit mehr Bestimmtheit antworten, also "Ja, DA in Spalte 10 bzw. 12 zulässige Tanks angegeben sind.". Nur zu sagen, dass in diesen Spalten etwas stehen könnte, würde ja noch nicht zeigen, dass man auch tatsächlich zur richtigen Seite geblättert hat.

Mit der Korrektur verhält es sich unterschiedlich. Einheitlich ist der Lösungsbogen, den die IHK aber nicht raus rückt und in dem auch mal der ein oder andere Fehler enthalten war. Besucht man einfach "irgendeine" Prüfung, dann kann es durchaus sein, dass der Prüfer lediglich einen schnellen Abgleich mit der ihm vorliegenden Musterlösung macht. Besucht man allerdings eine Prüfung in direktem Zusammenhang mit einer Schulung, dann steigt die Wahrscheinlichkeit einen Prüfer zu erwischen, der sich auch in der Sache etwas auskennt.

Viel Erfolg bei der Prüfung, das wird schon!

Viele Grüße
Phil

Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK [Re: Phi_l] #40342 28.01.2026 16:21
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Hazardy Offline OP
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Hallo Phil,

vielen Dank für die Infos!
Ja, war ein Tippfehler, sollte VG III heißen (S324 Fundus)

Zu den Fundstellen habe ich doch nochmal eine Frage, auch wenn ich sie schon gestellt hatte:

Meine Infos sind:

Teil: 1-stellig
Kapitel: 2-stellig
Abschnitt: 3-stellig
Unterabschnitt: 4-stellig
Absatz: 5-stellig

Es wird häufig in den Prüfungsfragen nach dem Absatz gefragt und dieser ist dann 6-stellig bzw. 7-stellig. Der 5-stellige Absatz davor ist entweder nicht vorhanden oder hat keinen Bezug zur Frage.
Ich würde dann den 6-stelligen (Unter)-Absatz angeben oder wie siehst du das?

Kommt das Fallbeispiel S413 (nur Radioaktiv-Versandtück und Beförderungspapier) überhaupt in der Prüfung dran? Mein Dozent sagte, dass er das bisher bei keinem Teilnehmer hatte. Ggf. bei Prüfungen, bei denen die Teilnehmer ausschließlich Radioaktiv bescheinigt bekommen. Hast du ähnliche Infos?


Viele Grüße
Hazardy

Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 28.01.2026 16:36.
Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK [Re: Hazardy] #40344 28.01.2026 18:04
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Noch eine Sache, die ich absolut nicht verstehe:

S404, Tankfahrzeug, Ethylendichlorid.
Frage lautet nach den mitzuführenden Begleitpapieren:
In der Musterlösung nach Gb-Prüfung (u.a.) Zulassungsbescheinigung für Zugfahrzeug und Tankanhänger

S405 Tankfahrzeug mit Tankanhänger, Heizöl.
Frage lautet nach den mitzuführenden Begleitpapieren:
In der Musterlösung nach Gb-Prüfung (u.a.) nur Zulassungsbescheinigung, ohne die Zulassungsbescheinigung für den Tankanhänger zu erwähnen.
Kann mir bitte jemand erklären, warum in einigen Fragen bei einer Involvierung von Tanks bei den benötigten Begleitpapieren nur "Zulassungsbescheinigung" und bei anderen Fragen "Zulassungsbescheinigung für Zugfahrzeug und Tankanhänger" als Lösung angegeben wird?


Danke und Gruß
Hazardy

Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK [Re: Hazardy] #40345 29.01.2026 08:46
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Phi_l Offline
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Hallo Hazardy,

offiziell benannt ist es nur bis zum Unterabschnitt, alles weitere sind dann Absätze und diese können dann beliebig viele Stellen haben. Für die richtige Antwort muss dann der Absatz genannt werden, in welchem die Lösung steht, also mit so vielen Stellen wie möglich. Sowohl der Begriff "Absatz" als auch "Unterabsatz" kommen aus dem Sprachgebrauch und werden quasi Synonym verwendet, hier müssen die Prüfungsfragenkommissionen vermutlich noch ein paar Fragen vereinheitlichen, sodass nur noch von "Absatz" gesprochen wird.

Das Fallbeispiel kann theoretisch dran kommen, ich bin ihm aber auch noch nie begegnet. Eine Prüfung für Gbs in denen nur eine Klasse vorkommt ist mir außerdem nicht bekannt, meines Wissens gibt es nur Verkehrsträgerspezisfische Prüfungen, keine Klassenspezifischen Prüfungen und das ist auch ein ständiges Diskussionsthema. Denn warum muss sich ein Gefahrgutbeauftragter einer Raffinerie der sich in der Praxis mit nichts anderem als Klasse 3 beschäftigt auch die Details von Klasse 1 und 7 kennen. Aber das ist einfach das aktuelle Prüfungssystem mit seinen 50% der Punkte fürs Bestehen und einem "geschenkten" Verkehrsträger wenn man den anderen komplett richtig beantwortet hat.

VG Phil

Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK [Re: Hazardy] #40346 29.01.2026 08:54
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Phi_l Offline
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Dies liegt an der Art des Tankfahrzeugs, die in der Fragestellung genannt ist.

Wenn man die Zugmaschiene von dem Teil der den Tank trägt trennen kann, dann braucht jeder Teil eine eigene Zulassung. Ein Tankfahrzeug (festverbundener Tank, "Heizöltransporter") hat eine Bescheinigung, ein Sattelzug (Zugmaschiene und Anhänger) hat zwei Bescheinigungen, eine für jeden Teil, da beide Teile ja unabhängig voneinander unterwegs sein können.

VG Phil

Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK [Re: Phi_l] #40350 29.01.2026 10:12
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Hallo Phil,

vielen Dank, das habe ich verstanden.
Dann müsste es bei einem Tankfahrzeug mit Hänger (jeweils 1 Tank) auch so sein, oder?
Hier wird in der Musterlösung leider häufig nur "Zulassungsbescheinigung" genannt, ohne beide Teile explizit zu benennen, also "Zulassungsbescheinigung für Tankfahrzeug und Tankanhänger".

Danke und Gruß
Hazardy

Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK [Re: Phi_l] #40357 29.01.2026 13:02
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Gerald Online
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Hallo Phil,
Antwort auf
Eine Prüfung für Gbs in denen nur eine Klasse vorkommt ist mir außerdem nicht bekannt, meines Wissens gibt es nur Verkehrsträgerspezisfische Prüfungen, keine Klassenspezifischen Prüfungen und das ist auch ein ständiges Diskussionsthema. Denn warum muss sich ein Gefahrgutbeauftragter einer Raffinerie der sich in der Praxis mit nichts anderem als Klasse 3 beschäftigt auch die Details von Klasse 1 und 7 kennen.


Gemäß ADR Unterabschnitt 1.8.3.13: "Die Vertragsparteien können vorsehen, dass die Kandidaten, die für Unternehmen tätig werden wollen, die sich auf die Beförderung bestimmter Arten gefährlicher Güter spezialisiert haben, nur auf den ihre Tätigkeit betreffenden Gebieten geprüft werden. Bei diesen Arten von Gütern handelt es sich um Güter der ...." kann ein Gefahrgutbeauftragter entweder nur für eine/mehrere Klassen bzw. für bestimmte UN-Nummern beschränkt werden.

Aber im letzten Satz steht: "Im Schulungsnachweis gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ist deutlich anzugeben, dass dieser nur für die unter diesem Unterabschnitt genannten Arten gefährlicher Güter gültig ist, für die der Gefahrgutbeauftragte gemäß den im Unterabschnitt 1.8.3.12 genannten Bedingungen geprüft worden ist."

Das hätte zur Folge, dass die DIHK diese Art zulassen müsste, und meines wissens will sie diesen Weg nicht gehen, weil einmal der Aufwand höher wäre und in der Praxis das auch keinen Sinn macht, denn wenn der Gb nur für Klasse 3 die Ausbildung und Prüfung absolviert, kann er schlecht in eine andere Firma wechsel und natürlich muss bei der Bestellung nach der GbV §3 geprüft werden, ob er die Voraussetzungen erfüllt!

Auch nach Unterabschnitt 8.2.1.2 letzter Satz und Absatz 8.2.2.7.2.4 wäre der eingeschränkte Basiskurs möglich, für den Aufbaukurs Tank steht das im Unterabschnitt 8.2.1.3 letzter Satz.

Der eingeschränkte Basiskurs und der eingeschränkte Aufbaukurs Tank berechtigen aber nicht zum Besuch von Kursen gemäß Unterabschnitt 8.2.1.4 (Klasse 1 bzw. Klasse 7).

Auch hier hat die DIHK bzw. IHK für Deutschland festgelegt, dass dieser Weg nicht gegangen wird. Ich kann mich entsinnen, dass wir dieses Thema schon mal vor vielen Jahren im Forum hatten.

Natürlich trifft das Gleiche zu, wie ich beim Gb schon geschrieben habe, der Gefahrgutfahrer währe Einschränkt und hätte Nachteile beim Wechsel in eine ander Firma bzw. die Firma entscheidet sich auch andere Klasse zu befördern.

Und über das Thema Kontrolle, ob die richtige Voraussetzung für die Beförderung vorliegt, darüber wollen wir gar nicht erst reden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK [Re: Gerald] #40359 29.01.2026 13:59
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Hallo, Gerald,
unabhängig davon, daß aus meiner Sicht der Allrounder besser für die Praxis vorbereitet wäre als der Klassenbeschränkte ist es interessant, daß zumindest im Vereinigten Königreich tatsächlich eine solch fragmentierte Ausbildung praktiziert wird, ohne daß ich von höherem Unfallaufkommen dort gehört hätte. Für Gb (DGSA) und für Fahrer.
Ein Beispiel für ein entsprechend gegliedertes Angebot steht hier.
Ist aus meiner Sicht aber sehr kompliziert.
Übrigens bedürfen Gb-Ausbildungsträger dort weder einer Anerkennung noch ist die Erstschulung verpflichtend.
Eine Musterbogen für alle Klassen Gb ist hier.
Gruß
M.A.T.


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