Interessante Frage.
Die Definition ist ja aber über die Zentraltabelle bzw. über die Klassifizierung im Kapitel 3.0.2.2 und Kapitel 3.2.2.2
"Gas cartridges (non-flammable) without a release device, non-refillable" und die Klassifizierung 2.2 eindeutig bestimmt.
Wo ist die Referenz auf das Kapitel 6.4.4?
Hier steht ja nur was eine Gaspatrone an Tests absolvieren muss um bei Anwendung der IATA Transportiert werden darf. Mit A98 ist ja somit die Anwendung dieser Vorschriften hinfällig.
