UN 3363 - SV 672
#40376
03.02.2026 12:43
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GGRTS
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Hallo zusammen, bisher bin ich mit den bestehenden Themen immer weitergekommen. Allerdings bin ich aktuell auf ein Problem gestoßen bei dem ich nicht weiter weiß.
Wir würden bei uns im Unternehmen gerne eine Lackiermaschine mit Verdünner im Kreislauf versenden. Der Verdünner soll dafür sorgen, dass Lackreste nicht eintrocknen. Es sind ca. 1600ml Verdünner (UN 3082, Klasse 9, Verpackungsgruppe III, Tunnelbeschränkungscode E). Klassifiziert hätte ich das ganze als UN 3363. Hierbei gibt es dann SV 301 und SV 672, sowie die P 907. SV 301 sehe ich als erfüllt.
SV 672 macht mir aber Probleme. Die Maschine unterliegt nicht den übrigen Vorschriften des ADR - Wenn eine Außenverpackung genutzt wird, diese kurz gesagt geeignet ist und 4.1.1.1. erfüllt. oder - Wenn keine Außenverpackung genutzt wird aber die Maschine so gebaut und ausgelegt ist, dass das Gefäß (in meinem Fall der Kreislauf ?!), ausreichend geschützt ist.
Begriffsbestimmung aus 1.2.1 Gefäß: Behältnis, das Stoffe oder Gegenstände aufnehmen und enthalten kann, einschließlich aller Verschlussmittel.
Allerdings finde ich keine Definition/Begriffsbestimmung für "ausreichend geschützt". Könnt ihr mir daher bitte mit eurem Wissen und eurer Erfahrung weiterhelfen? Ideal wäre es, wenn die Anforderungen von SV 672 möglichst unkompliziert und mit wenig Aufwand erfüllt werden.
Vielen Dank euch vorab!
Anmerkungen: Wenn man nun theoretisch davon ausgeht, dass SV 672 nicht erfüllt ist, dann muss P 907 beachtet werden. Wenn man letztendlich P 907 umsetzt, erfüllt man aber damit, zumindest nach meinem Verständnis, SV 672. Ich habe recherchiert und keine einzige UN-Nummer gefunden, bei welcher SV 301 SV 672 oder P 907 Anwendung finden. Daher macht das alles für mich gerade keinen Sinn.
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Re: UN 3363 - SV 672
[Re: GGRTS]
#40378
03.02.2026 13:25
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Claudi
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Das ist wieder ein Fall für den Schutzgedanken: Schutzziel: es soll nichts austreten unter normalen Beförderungsbedingungen. Wenn also der Kreislauf so verläuft, dass das Maschinengehäuse diesen schützt, passt das. Falls was bei veränderter Ausrichtung auslaufen könnte, dann 2x Pfeile dran.
Übrigens hat UN3082 den Tunnelcode (-), nicht (E). Das hat sich vor ner Weile geändert.
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Re: UN 3363 - SV 672
[Re: GGRTS]
#40381
03.02.2026 13:37
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M.A.T.
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Hallo, GGRTS, der Begriff ist m.E. sowohl aus dem gesunden Menschverstand (daß halt nichts passiert) erklärbar wie auch formal aus dem GGBefG ableitbar. Das wären GGBefG §2(1), GGVSB § 4 und natürlich ADR 1.2 "Gefährliche Reaktion". Es ist die Verantwortung des Absender (und AdA) sicherzustellen, daß eben unter den voraussehbaren Beförderungsbedingungen nichts passieren kann. Dazu gehören u.A. auch Notbremsungen und damit die entsprechenden G-Kräfte für die Lasi. Außerdem aus der Praxis der Hinweis, daß gewichtige Maschinen oder Geräte mit entsprechenden Anschlagpunkten versehen sind; ist das nicht möglich muß auf Palette entsprechend mit Laschings gesichert und dann die Palette auf dem Beförderungsmittel gesichert sein. Ein Beispiel: wenn der Lacktank außen liegt und die Laschings darüber führen müssen haben Sie ein Problem, weil der Tank durch die Laschings beschädigt werden kann. Dito wenn er aus dem Außenmaßen der Maschine herausragt. Umgekehrt ist er geschützt, wenn er innerhalb des umschriebenen Volumens der Maschine liegt. Das Schutzziel nach GGBefG hat Priorität vor "unkompliziert" und "wenig Aufwand"! Viel Erfolg und Gruß! M.A.T.
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Re: UN 3363 - SV 672
[Re: Claudi]
#40387
03.02.2026 15:28
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GGRTS
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Hallo Claudi,
danke für die Antwort! Das hilft schon mal weiter.
Allerdings habe ich jetzt noch eine Anmerkung: Was passiert wenn ich um die Maschine eine Folie zum Schutz vor Kratzern mache. Zählt das schon als Außenverpackung? Was passiert wenn ich die Maschine in eine Holzkiste packe. Das ist ja dann definitiv eine Außenverpackung. Wie verhält sich das dann mit der SV 672? Die Holzkiste hat ja dann eine ausreichende Festigkeit und erfüllt auch 4.1.1.1, aber wie ist es mit der Folie?
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Re: UN 3363 - SV 672
[Re: GGRTS]
#40389
03.02.2026 15:45
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Claudi
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Nicht so kompliziert denken.
Ist die Maschine schon der Schutz? Prima. Dann ist jede weitere Verpackung optional und natürlich möglich. Das könnte dann auch eine Folie sein. Schützt die Maschine alleine noch nicht ausreichend? Dann muss was stabiles als Verpackung her, z. B. eine Holzkiste, weil eine Folie nicht den Schutz erzeugt.
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Foli
[Re: Claudi]
#40390
03.02.2026 15:46
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M.A.T.
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Nein, denn sie stellt keinen Schutz vor dem Gefahrgut dar und erfüllt nicht die Vorgaben. Die Holzkiste dagegen kann die Vorgaben erfüllen. M.A.T.
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