Man findet die Erläuterungen unter 1.2.1 - Begriffsbestimmungen - des IMDG-Codes.
Dort steht zu [b]Geschlossene Beförderungseinheit[/b]:
Mit Ausnahme der Klasse 1 - eine Einheit, die den Inhalt durch bleibende Bauteile vollständig umschließt. Beförderungseinheiten mit Seiten- oder Dachplanen sind keine geschlossenen Beförderungseinheiten;
Begriffsbestimmung für eine Beförderungseinheit der Klasse 1 siehe 7.1.7.1.1.
Wenig hilfreich ist hingegen die Definition von [b]Offene Beförderungseinheit[/b]:
Eine Einheit, die keine geschlossene Beförderungseinheit ist.
Bei Stauung und Trennung geht es übrigens nicht ausschließlich um Box-, Flat-, Tank- und OpenTop-Container, sondern grundsätzlich um [b]Cargo Transport Units (CTU)[/b]. Das können auf RoRo-Schiffen auch Lkw-Auflieger und Wechselpritschen sein - siehe 7.2.4.
[i]Hallo Herr Anderl - in Bayern ist man immer 5 Minuten früher dran! - Danke![/i]
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 14.06.2006 09:41.