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Versand mit beschädigter Innenverpackung #40477 24.02.2026 11:58
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fjs02 Offline OP
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Hallo allerseits,

wir versenden regelmäßig Gefahrgut in freigestellten Mengen (EQ) in der Luftfracht (class 3 - UN1090).

Jetzt meint mein Chef, ich solle eine Kundenreklamation zu unserem Lieferanten nach Japan senden, allerdings ist die Innenverpackung undicht (das war ja die Reklamation des Kunden).

Ich habe gesagt, dass ich kein Gefahrgut in den Luftverkehr einbringe, von dem ich schon vor dem Versand weiß, dass die Innenverpackung nicht o.k ist.

Er versteht das natürlich nicht und meint, es müsse aber raus.

Was kann ich tun?

Gruß
fjs02

Re: Versand mit beschädigter Innenverpackung [Re: fjs02] #40478 24.02.2026 12:19
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M.A.T. Offline
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Hallo, auf die entsprechende Bestimmung in ICAO-TI bzw. IATA-DGR (1.2.8.1, 1.3.2 und die zutreffenden Verpackungsvorgaben, 2.6.5 und 2.6.6) verweisen und keinesfalls irgendetwas unterschreiben. Die Verantwortung trägt wer geschult ist und unterschreibt. Die wiederholt hier im Forum genannte Zusammenstellung von Verpackungsbeschädigungen vom LBA hilft vielleicht auch.
Außerdem gilt StGB § 328(3), und der bewußte Versand wäre Vorsatz, also bis 5 Jahre gesiebte Luft.
Hier hilft nur, von einer dafür nachweislich geschulten Person komplett neu verpacken und versandfertig machen lassen. Falls das vom Wert der remittierten Ware her (500 mL Aceton kosten im Baumarkt € 5?) überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.
Viel Erfolg
M.A.T.

Nachtrag: Außerdem ist eine vorsätzliche Versendung undichter Ware sachlich ziemlich dicht am Terrorverdacht, und da verstehen Luftfahrtbehörden und Dienste keinen Spaß.

Re: Versand mit beschädigter Innenverpackung [Re: M.A.T.] #40479 24.02.2026 12:27
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Claudi Offline
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Versteht er vielleicht das:

"Es läuft was aus, Checker sieht es, lehnt ab, ggf. Meldung an LBA, LBA schreibt bösen Brief.
Oder:
Es läuft später aus im Flieger, es passiert was, Flieger muss notlanden oder stürzt ab, Menschen sterben, Grund wird gefunden, jemand wird ggf. verurteilt (Strafrecht, was MAT schon erwähnte) und zivilrechtlich herangezogen, ggf. Privatinsolvenz, wird teuer oder Lebensalltag in seiner bisherigen Form zu Ende."

Also du @fjs02 unterschreibst mal gar nix und hälst auch andere Kollegen davon ab, was zu unterschreiben. Wenn der Chef meint, es selbst zu tun, dann darf er nicht, weil nicht geschult. Macht er es trotzdem: weitgehend sein Problem, allerdings weißt du ja davon. Das kann im worst case (und von dem müssen wir ausgehen, grad im Luftverkehr) heikel werden, weil dann gefragt werden würde: was hast du getan, um ihn abzuhalten?


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