Hi,
ADR:
ich denke an UN 3547, Klasse 8, Nebengefahr 6.1 - aufgrund des Jods.
Li-Batterie darf enthalten sein, fällt aber bzgl. der Deklaration "unter den Tisch" - 2.1.5.2 ADR.
Eigentlich würde ich UN3363 sagen, weil die Menge Jod < 5 kg, aber: aktuell darf bei Nutzung der SV 301 keine Lithiumbatterie drin sein. Das ist das gleiche Problem wie bei Einweg-Vapes... siehe
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...erung-e-zigaretten-disposables#Post34871 Daher geht UN3363 Stand heute nicht, vielleicht wird die SV301 mit dem ADR 2027 geändert.
IATA DGR: gleiches Problem mit UN3363, deswegen die nicht möglich ist. PI 962 sagt nix von Batterien, also nicht erlaubt. Die Batterie-Packing Instructions erlauben auch nicht, dass anderes Gefahrgut im gleichen Versandstück enthalten ist.
D.h. bei UN3547 fliegt sowas nur mit Genehmigung nach Special Provision A2.