Hallo zusammen,
ich habe erneut eine Frage zur Schulungspflicht gemäß IATA-DGR.
Unser Unternehmen möchte über DHL Express eine 250 g Probe von UN3082 nach Australien versenden.
Nach meinem Verständnis ergibt sich aus der Sondervorschrift A197, dass in diesem Fall keine Deklarationspflicht als Gefahrgut besteht.
Nun zu meiner konkreten Frage:
Können wir die Sendung auch dann auf diesem Weg versenden, wenn in unserem Unternehmen niemand eine IATA-Gefahrgutschulung absolviert hat?
Dabei stellt sich für mich insbesondere folgende Überlegung:
Um beurteilen zu können, dass die Sondervorschrift A197 anwendbar ist, muss ja entsprechendes Fachwissen vorhanden sein.
Bedeutet das nicht, dass zumindest eine entsprechend geschulte Person im Unternehmen vorhanden sein sollte?
Ich freue mich auf eure Einschätzungen und bedanke mich bereits im Voraus für eure Antworten.