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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: Claudi]
#40504
02.03.2026 15:33
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Dieter2010
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Hallo zusammen,
was ist mit den Sicherungsplänen die bereits erstellt sind? Denn diejenigen Personen die den SI-Plan erstellt haben, sind in anderen Bereichen tätig, kennen jedoch auch den Inhalt des SI-Plans.
Viele Grüße
Dieter
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: Dieter2010]
#40505
02.03.2026 21:20
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Claudi
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Da muss man das Ministerium fragen, das sich diesen Quatsch dieses Regelwerk ausgedacht hat: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat VIIIB5 VIIIB3 – vpS, 53107 Bonn vps[att]bmwe.bund.de Telefon: +49 (0) 228 / 99 615 – 3322 (montags bis freitags zwischen 9:00 und 11:30 Uhr sowie 13:30 und 15:00 Uhr) Fax: +49 (0) 228 / 99 615 – 4006 Nach Gesetzestext steht da Präsens, also da, wo die Pläne erstellt werden und die Zugriff haben. Die Regelung mit der Sicherheitsüberprüfung ist nicht neu - die Leute hätten auch schon früher überprüft gewesen sein müssen. Hat nur quasi keiner kontrolliert, war nicht bußgeldbewährt. Für zurückliegende Verstöße kann man hier mWn nicht geahndet werden, daher: jetzt die Leute überprüfen lassen, die jetzt Zugriff im Sinne des Gesetzes haben (deren Anzahl möglichst klein halten) und das sollte reichen. Was nun passiert mit Leuten, die aus so einem Bereich raus wechseln? Die können ja keinen Einfluss mehr auf den Plan nehmen. Aber sie könnten Details missbräuchlich verwenden. Sie müssten wohl in Manier von Men in Black "geblitzdingst" werden.  Edit: Schreibfehler korrigiert und Kontaktdaten ergänzt
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 03.03.2026 12:44.
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: Claudi]
#40507
03.03.2026 01:47
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M.A.T.
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....Sie müssten wohl in Manier von Men in Black "geblitzdingst" werden.
Bezugsquelle anbei. M.A.T. 
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: Claudi]
#40518
04.03.2026 19:11
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Ein Beispiel aus der Arbeit der sicherheitsüberprüfenden Dienste. Gruß M.A.T.
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: M.A.T.]
#40520
05.03.2026 11:31
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Andreas_K
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Ein Beispiel aus der Arbeit der sicherheitsüberprüfenden Dienste. Gruß M.A.T. "rechtsextremen Dating-Portals" was es nicht alles gibt ...
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: Andreas_K]
#40523
05.03.2026 12:16
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M.A.T.
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@Andreas_K da hab ich auch die Stirn gerunzelt. Gruß M.A.T.
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: Claudi]
#40533
06.03.2026 16:46
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RobbiTobbi
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Hi.
Ich habe es auch mit Kunden zu tun, bei denen es noch weniger ist: Die haben eine Gasheizung und der Tank hinter der Halle ist größer 3000L. Schwupps, man ist drin und muss den großen Bahnhof durchziehen.
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: RobbiTobbi]
#40534
06.03.2026 17:56
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Claudi
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Hi.
Ich habe es auch mit Kunden zu tun, bei denen es noch weniger ist: Die haben eine Gasheizung und der Tank hinter der Halle ist größer 3000L. Schwupps, man ist drin und muss den großen Bahnhof durchziehen. Ja, aber... es kommt darauf an, ob es wirklich deren Tank ist oder eine Gasfirma dort einen Tank hingestellt hat und sich selbst beliefert, während am Ende nur jemand Gas aus dem Tank entnimmt. Sowas sieht man häufig z. B. bei Stickstofftanks (kein Sicherungsplan, kein SÜG etc.) an Produktionshallen.Diese gehören meistens nicht der Produktionsfirma, sondern Praxair, Linde etc. Beispiel der großen Tankstellen (egal welche Marke): Der Pächter einer (oder mehrerer) Tankstellen ist an der Gefahrgutbeförderung gar nicht beteiligt, auch nicht als Empfänger, denn der Kraftstoff bleibt im Besitz der Mineralölgesellschaft. Entlader ist der Pächter übrigens auch nicht. Damit brauchen die allermeisten Tankstellenpächter keinen GB, keinen Sicherungsplan, etc. Bei Flüssiggastanks kann es auch beide Modelle geben. Ich kenne eine Firma, die nur wegen eines Gastanks (für die Betankung von Gabelstaplern) den großen Bahnhof durchziehen muss. Dort versucht man, die Zuständigkeiten für den Tank anders zu regeln, damit diese eine Firma aus dem Thema rauskommt.
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: Claudi]
#40538
08.03.2026 01:21
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RobbiTobbi
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Ja, aber... es kommt darauf an, ob es wirklich deren Tank ist oder eine Gasfirma dort einen Tank hingestellt hat und sich selbst beliefert, während am Ende nur jemand Gas aus dem Tank entnimmt. Sowas sieht man häufig z. B. bei Stickstofftanks (kein Sicherungsplan, kein SÜG etc.) an Produktionshallen.Diese gehören meistens nicht der Produktionsfirma, sondern Praxair, Linde etc.
Für "Prozessgase" nenne ich es jetzt mal, kenne ich das auch so. Da geht es nur um die Gewährung von Hausrecht auf dem Gelände. Der Fahrer füllt in "seinen" eigenen Tank um. Bei Heizgas habe ich es aber noch nicht erlebt, dass der Gastank einer Energiefirma gehört. Somit ist der Kunde da Auftraggeber des Absenders, Empfänger und Entlader.
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
[Re: RobbiTobbi]
#40699
02.04.2026 11:26
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Gerald
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Hallo, der VCI hat Empfehlungen zur Umsetzung der Sicherungsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf Basis ADR/RID/ADN 2025 mit Stand März 2026 überarbeitet, nach den allgemeinen Hinweisen stehen am Ende drei Dokumente, der VCI-Mustersicherungsplan, der Leitfaden "Umsetzung der gesetzlichen Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter" und die Hinweise zu den Novellierungen der SÜFV/SÜG zum Download bereit.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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