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Re: Selbstabholer - Verladerpflichten
[Re: StefanMUC1]
#40586
13.03.2026 09:57
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DJSMP
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Hallo Stefan,
bei der Anpassung der GGVSEB ging es seinerzeit genau darum, dem Schlendrian in der Praxis wirksam zu begegnen, dass alles auf den Fahrzeugführer abgewälzt wird. Warum sollte sich beispielsweise ein Baumarkt, der in der "Baustoff-Arena" direkt an gewerbliche Kunden verkauft und auch die Möglichkeit hat, die Ladungssicherung und den 2 kg Feuerlöscher zu kontrollieren, hier raus nehmen können und ein Farbgroßhändler wiederum muss es machen?
Natürlich kostet es Zeit und Geld. Natürlich bedeutet dass einen Schulungsauwand, z.B. für das Kassenpersonal. Aber so ist das halt. Wichtig ist eben, dass es, in meinem Beispiel bei den Baumärkten, dann auch alle so machen. Sonst verschafft sich der, der es nicht macht, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem, der die Kontrollen nach 7.5.1 sauber durchführt. Und da fehlen halt leider die behördlichen Kontrollen in den Unternehmen. Mit Ausnahme von Hessen und besonders der Stadt Frankfurt, die nach meinen Erfahrungen schon ziemlich engmaschig auch solche Beteiligte überwachen, habe ich Kontrollen bei deisen Beteiligten noch nie erlebt.
Ich finde die Formulierung in der GGVSEB (vom juristischen Deutsch und der laut Juristen schon geschilderten Unschärfe) prinzipiell richtig. Es darf hier keine Ausnahmen und Unterschiede geben. Der Baumarkt, der Dachdeckerhandel und der Farbgroßhandel müssen (meistens bei 1.1.3.6- oder LQ-Beförderungen) ihren Verladerpflichten genauso nachkommen wie das Chemieunternehmen oder die Sammelgutspedition.
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Re: Selbstabholer - Verladerpflichten
[Re: StefanMUC1]
#40599
16.03.2026 11:34
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Phi_l
Methusalem
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Hier wird es keine "praxisnahe Anpassung" geben, da es ja bei alldem darum geht, dass man daran beteiligt ist eine Gefahr in den öffentlichen Raum zu bringen. Und da muss man nun einmal kontrollieren, ob man will oder nicht.
Die konkrete Umsetzung hat man ja selbst in der Hand, Aufgabe der Behörden wäre es, mit ausreichendem Kontrolldruck dafür zu sorgen, dass auch alle Akteure ihrer Pflicht nachkommen.
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Re: Selbstabholer - Verladerpflichten
[Re: Phi_l]
#40600
16.03.2026 11:40
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M.A.T.
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Hier wird es keine "praxisnahe Anpassung" geben, da es ja bei alldem darum geht, dass man daran beteiligt ist eine Gefahr in den öffentlichen Raum zu bringen. Und da muss man nun einmal kontrollieren, ob man will oder nicht.
Die konkrete Umsetzung hat man ja selbst in der Hand, Aufgabe der Behörden wäre es, mit ausreichendem Kontrolldruck dafür zu sorgen, dass auch alle Akteure ihrer Pflicht nachkommen. Ja, volle Zustimmung zu beiden Vorrednern. Die Pflichtzuweisung ist ja kein Aktionismus des Gesetzgebers sondern dient einem Schutzziel, das uns alle umfaßt. M.A.T.
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Re: Selbstabholer - Verladerpflichten
[Re: M.A.T.]
#40601
16.03.2026 12:40
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Claudi
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Man ist bzgl. des Verladers der Praxis (konkret hatte man wohl Paketshops im Sinn) ja schon ein wenig entgegen gekommen durch die "Relativierung" des Verladerbegriffes.
Kein Verlader nach Satz 2 ist das Unternehmen, das Verladevorgänge von ausschließlich gefährlichen Gütern durchführt, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN freigestellt sind, ausgenommen
1. solche gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/ADN und 2. von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR/RID/ADN, wenn die Bruttogesamtmasse dieser Versandstücke 100 Kilogramm überschreitet.
Noch lockerer wird man das wohl aus genannten Gründen (Pflicht muss eingehalten werden, nicht alles auf den Fahrer abwälzen) nicht formulieren.
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UN 3548
von Claudi1966 - 13.03.2026 15:33
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