Hallo Stefan,
bei der Anpassung der GGVSEB ging es seinerzeit genau darum, dem Schlendrian in der Praxis wirksam zu begegnen, dass alles auf den Fahrzeugführer abgewälzt wird. Warum sollte sich beispielsweise ein Baumarkt, der in der "Baustoff-Arena" direkt an gewerbliche Kunden verkauft und auch die Möglichkeit hat, die Ladungssicherung und den 2 kg Feuerlöscher zu kontrollieren, hier raus nehmen können und ein Farbgroßhändler wiederum muss es machen?
Natürlich kostet es Zeit und Geld. Natürlich bedeutet dass einen Schulungsauwand, z.B. für das Kassenpersonal. Aber so ist das halt. Wichtig ist eben, dass es, in meinem Beispiel bei den Baumärkten, dann auch alle so machen. Sonst verschafft sich der, der es nicht macht, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem, der die Kontrollen nach 7.5.1 sauber durchführt. Und da fehlen halt leider die behördlichen Kontrollen in den Unternehmen. Mit Ausnahme von Hessen und besonders der Stadt Frankfurt, die nach meinen Erfahrungen schon ziemlich engmaschig auch solche Beteiligte überwachen, habe ich Kontrollen bei deisen Beteiligten noch nie erlebt.
Ich finde die Formulierung in der GGVSEB (vom juristischen Deutsch und der laut Juristen schon geschilderten Unschärfe) prinzipiell richtig. Es darf hier keine Ausnahmen und Unterschiede geben. Der Baumarkt, der Dachdeckerhandel und der Farbgroßhandel müssen (meistens bei 1.1.3.6- oder LQ-Beförderungen) ihren Verladerpflichten genauso nachkommen wie das Chemieunternehmen oder die Sammelgutspedition.