Hallo !
Ja, da wäre noch so einiges, nur ein paar Beispiele:
- Baumusterzulassung der Verpackungen
- Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke
- Mitführen eines Beförderungspapiers (außer falls Nr. 18 GGAV anwendbar)
- ... usw. ...
1.1.3.6 ist kein Freibrief !!!
Für eine verbindliche Beantwortung Ihrer Frage sollten Sie sich am besten mit einem Gefahrgutbeauftragten in Ihrer Nähe zusammensetzen - keine Angst, das tut nicht weh und kostet auch nicht die Welt (zumindest erheblich weniger wie ein einziger saftiger Bußgeldbescheid ...)
Sehr viel hängt von der Art der beförderten Güter, deren Verpackung, den Mengen, usw. ab. So allgemein läßt sich da keine verbindliche Aussage machen!
Grüßle,
Markus