Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
#40614
17.03.2026 14:47
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Bergmannsheil
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Mahlzeit,
zu den stoffspezifischen Angaben in Tabelle A gehören natürlich die Sondervorschriften, die auf die Verpackungsvorschriften und evtl. auch auf verpackungsspezifische Sondervorschriften hinweisen. Als Beispiel: Natriumhydroxid, fest UN 1823, hat die Verpackungsvorschrift P002. Dabei steht in Spalte 9a aber auch die Sondervorschrift B4, die laut meinem ADR-Buch auch in 4.1.4 ADR zu entnehmen ist. Aber wo???????
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
[Re: Bergmannsheil]
#40615
17.03.2026 15:09
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Phi_l
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Mahlzeit,
die B Sondervorschriften gehören zu den IBCs also in dem Fall die IBC08 mit B4. Falls das nicht in einer Zeile ist, ist dem Verlag vielleicht etwas verrutscht.
LG Phil
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Re: Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
[Re: Bergmannsheil]
#40618
17.03.2026 15:17
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M.A.T.
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Wie Kollege Phi_I sagt, SV muß auf gleicher Höhe wie die passende VA stehen. In meinem Buch stimmt es, die amtliche österreichische Ausgabe hat es durchgängig falsch - dort steht B4 auf der Höhe P002 aber richtig in 4.1.4.2 in der IBC08! Gruß M.A.T.
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Re: Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
[Re: M.A.T.]
#40620
17.03.2026 15:20
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Bergmannsheil
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Ich liebe dieses Forum 8-) Dass die parallele Druckhöhe von Sondervorschriften zu P- oder IBC-Verpackungsvorschriften den ausschließlichen Bezug zu eben diesen bedeutet, hatte sich mir nicht erschlossen. Vielen Dank.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
[Re: Bergmannsheil]
#40621
17.03.2026 15:24
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Hallo, Bergmannsheil: das behält der Gesetzgeber auch schön für sich. M.A.T.
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Re: Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
[Re: M.A.T.]
#40622
17.03.2026 15:36
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Phi_l
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Nunja, das mit der Zeile nicht explizit, aber in 3.2.1 steht unter den erläuternden Bemerkungen zu Spalte 9a (wird gerne vergessen/überblättert) schon ganz genau, welche Sondervorschriften zu welchen Verpackungsanweisungen gehören 
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Re: Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
[Re: Phi_l]
#40624
17.03.2026 15:46
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M.A.T.
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Hallo Phi_l man kann es sich auch erschließen, wenn man die Änderungsverordnungen eingearbeitet hat oder die VA selbst anschaut. Doch hätte, wenn ihm Nutzerfreundlichkeit ein Anliegen gewesen wäre, der Gesetzgeber das schon explizit in den Spalten sagen können, finde ich. Sicherheitsverbessernd wäre es auch, denn je leichter eine Vorschrift zu verstehen ist umso häufiger wird sie umgesetzt. Zumal es bei den ADR-Tanks (zB UN 3345) eben nicht so ist. Aber vielleicht arbeitet die Legislative selbst nicht mit den Vorschriften. Gruß M.A.T.
Nachtrag: ein schönes Beispiel für die optische Umsetzung sind UN 1950 und 2037 für "L2".
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 17.03.2026 15:53. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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Re: Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
[Re: M.A.T.]
#40628
19.03.2026 08:30
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DJSMP
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Die Gefahrgutvorschriften sind und bleiben schnöde Gesetzestexte, die nicht auf Anwenderfreundlichkeit ausgelegt sind. Vielmehr müssen in juristischer Gründlichkeit durch bestimmte Formulierungen "Kompromisse" der Tagungen, "Gentlemen Agreements" und "kleinste gemeinsame Nenner" zwischen den beteiligten Staaten abgebildet werden. Vielfach sind die Vorschriften auch bewusst unpräzise oder mehrdeutig formuliert, um Interpretationsspielraum zu lassen. Dass die Vorschriften lesbar oder leicht verständlich formuliert werden, erleben wir wohl alle nicht mehr in diesem Leben. 
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Re: Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
[Re: DJSMP]
#40629
19.03.2026 08:39
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Michael
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Hallo,
also für den Detailgrade und den Umfang, den z.B. das ADR liefert halte ich das ganze noch für erträglich, wenngleich auch für den Laien nicht sofort leicht zu durchschauen. Zumal in den letzten Jahren deutliche Vereinfachungen hinzu kamen. Allein die Mengenangabe für LQ in der Zeile der UN-Nummer war eine Erleichterung für das praktische Arbeiten. In meiner Ecomed-Version der Gefahrgutvorschriften finde ich auch zahlreiche gute redaktionelle Hilfen (soll keine Werbung sein).
Schaue ich mir mal "richtige" deutsche Gesetzte wie die AwSV an, dann kommt mir viel eher das Grauen. Vor allem aber, wenn der selbe Rechtsbegriff über verschiedenste Gesetzte verwendet und mit anderen Bedeutungen belegt wird, welche dann nicht mal in den Begriffsdefinitionen erläutert werden.
Gelungen finde ich z.B. als Regelwerk die neueste Version der TRGS 510.
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Re: Stoffspezifische Angaben in Tabelle A: 4.1.4
[Re: Michael]
#40630
19.03.2026 08:55
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M.A.T.
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Hallo, ...In meiner Ecomed-Version der Gefahrgutvorschriften finde ich auch zahlreiche gute redaktionelle Hilfen (soll keine Werbung sein). Hallo, Michael, danke für die Wertschätzung, das freut mich. Gruß M.A.T.
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