Wie würdet ihr einen solchen Karton bei der Gefahrgutannahme am Flughafen beurteilen (siehe Anhang)? Ich weiß, dass das vom Checker zum Checker unterschiedlich sein kann, daher hoffe ich, dass wir hier in unserer Community vielleicht einen Checker haben, der seine Meinung dazu teilen und seine Entscheidung erklären kann. Es geht nicht nur um einen einzelnen Karton – jeder Karton weist solche durch die Anlage verursachten Beschädigungen auf.
Dabei möchte ich den Fokus ausschließlich auf die Kratzer und Beschädigungen an den Etiketten und Kartons legen. Einige Etiketten wurden bewusst mit anderen Etiketten überklebt, jedoch aus ganz anderen und für diese Frage nicht relevanten Gründen.
Hallo, wie schon manchmal hier im Forum angesprochen gibt es genau dafür einen amtlichen Leitfaden zur Beurteilung von Verpackungsschäden. Die Einzelteile müssen dort eine Ebene höher aufgerufen werden und sind leider nicht in einer Datei. Von AustroControl gibt es eine Zusammenstellung die ich anhänge. Danach könnte das unter "leichte" Mängel fallen. Viel Erfolg M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 06.03.202615:31. Bearbeitungsgrund: Anhang
wie du sicherlich aus deiner Gefahrgutschulung Luftverkehr weißt, ist das so ein spezielles Thema mit Gefahrgut und Luftverkehr in Deutschland. Es gibt leider keine wirkliche Rechtsgrundlage. Der gesamte Prozess bewegt sich seit Jahr und Tag in einer rechtlichen Grauzone, was niemanden zu stören scheint. Wir haben "Nachrichten für Luftfahrer", die eine GmbH heraus gibt und irgendwelchen Krücken im Luftverkehrsgesetz.
Dementsprechend arbeiten die Checker mit einem Buch (IATA-DGR), welches als Leitfaden der Luftverkehrsgesellschaften selbst nicht rechtsverbindlich ist und können, man möge mir den Ausdruck verzeihen, "Gott spielen". Es wird ihnen auch bei übertriebenen Ablehungen niemand auf die Füße treten, auch das LBA nicht. Du kannst dich (Aussage LBA) beim Vorgesetzen des Checkers beschweren und ein Fass aufmachen. Wenn die Checker fundierten Gegenwind bekommen, wirkt das manchmal. Wenn es mir zu Bunt wird und Aussicht auf Erfolg besteht, springe ich für meine Kunden gern in die Presche. Manchmal ist ja zu bestimmten Zeiten auch der Kollege des ersten Checkers im Dienst, der die Sache anders beurteilt... :-)
Vielleicht findest du hier im Forum auch einen Checker, der dir sagt "Das würde ich so beurteilen...", "Da sage ich nichts...", Das würde ich ablehnen..." Aber hilft dir das? Nein! Dein aktueller Checker wird bei seiner ablehnenden Meinung bleiben, auch wenn ein anderer Checker dir grünes Licht gibt. Es ist wie im Fußball mit dem VAR. Es handelt sich immer um persönliche Meinungen handelnder Personen.
Mir war nicht bewusst, dass die Austro Control den BAM Leitfaden per copy & past auf Austro Control Layout kopiert hat, inklusive der Schreibfehler. Dafür schon mal danke an M.A.T. Das hat meinen Tag bereichert! :-) Der zitierte Leitfaden der BAM (und der Austro Control) ist schön. Aber weder sind diese Fotos eindeutig noch muss sich der Checker an die Ausführungen halten.
Besser ist es, die Beschädigungen der Pappkisten gänzlich auszuschließen oder zumindest zu minimieren. Ein Schulungsteilnehmer einer Spedition hat bei mir im Kurs mal den Begriff "Beschädigung der Pappkiste, weil die Fliege gehustet hat" geprägt. Der Vergleich trifft es gut. Eure Pappkisten sollten möglichst ohne jeden Kratzer oder Delle am Flughafen ankommen.
Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen. - Packt ihr die Pappkisten selbst ein oder leitet ihr nur die Versandstücke nur weiter (letzteres wäre schon auf grund der Versenderpflichten kritisch!)? Aber wenn ich das so sehe, denke ich nicht, dass vor Ort gepackt wurde... - Wo kommt die Delle in der Mitte der ersten Kiste her? - Warum sind die Kisten offensichtlich gestaucht und haben massiv Gewicht von oben bekommen? - Warum haben die Gefahrenkennzeichen und das CAO Abfertigungskennzeichen diese Kratzspuren?
Im Luftverkehr müssen die Mitarbeiter besonders sensibilisiert werden. Was auf anderen Verkehrsträgern niemanden interessiert, hat im Luftverkehr absolute Wichtigkeit! Hilft alles nix...
Vielen Dank für die ausführliche Antwort – genau so eine habe ich gesucht. Eine ähnliche Einschätzung habe ich auch selbst als Verantwortlicher für Gefahrgut bei uns im Unternehmen den Verantwortlichen für die Inbetriebnahme des neuen Distributionszentrums gegeben.
Es ist nicht so, dass man mir nicht zuhört, aber man merkt schon eine gewisse Skepsis (noch) gegenüber meinen Hinweisen (ich bin zwar kein Anfänger im Thema Gefahrgut, habe die Position aber von jemandem übernommen, der das 40 Jahre lang gemacht hat und am Ende auch mein Mentor war – daher braucht es wohl einfach etwas Zeit, bis das nötige Vertrauen da ist), dass so etwas den DG Acceptance Check bestehen kann – oder eben auch nicht. Deshalb ist es immer besser, wenn ich die gleiche Aussage aus mehreren Quellen bestätigt bekomme (die gleiche Rückmeldung habe ich auch von den Checkern selbst). Wenn man diese Fakten dann vorlegt, haben sie – auch wenn es etwas enttäuschend ist, dass dem eigenen Gefahrgutbeauftragten allein nicht vertraut wird – einfach mehr Gewicht.
Alle Beschädigungen, die du auf den Kartons siehst, sind auf technische Mängel der Anlage zurückzuführen. Die problematischen Stellen wurden identifiziert, jetzt liegt es an den Verantwortlichen, die Mängel „nur noch“ zu beheben.
Eines ist sicher: Die Praxis, dass nur DG-Packstücke in einwandfreiem Zustand unser Unternehmen verlassen, bleibt weiterhin bestehen.
Zum Glück ermöglicht mir meine Rolle als Beauftragte Person für Gefahrgut, solche Themen auch entsprechend zu eskalieren, sodass auf den unteren Ebenen gar nicht erst versucht wird, irgendwelche Grauzonen auszunutzen – insbesondere bei einem Thema, für das ich persönlich die Verantwortung übernommen habe.
Nochmals vielen Dank an euch alle – ihr habt mir, wie auch in vielen anderen Themen, sehr geholfen.
Hallo DJSMP, hallo zusammen,...Eine ähnliche Einschätzung habe ich auch selbst als Verantwortlicher für Gefahrgut bei uns im Unternehmen den Verantwortlichen für die Inbetriebnahme des neuen Distributionszentrums gegeben....
Hallo Ivan, dazu ist aus technischer Sicht zu sagen, daß mindestens innerhalb der 95%-Intervalle bei der stat. Probenahme keinerlei Schäden auftauchen sollten. Nach Ihrem Post ist aber leichte Beschädigung eher häufig. Darum muß die Anlage so modifiziert werden, daß solche Schäden nicht auftauchen. Denn auch wenn die GbV nicht für Luft gilt kann die zuständige Behörde sehr wohl kontrollieren und wenn dann festgestellt wird, daß die Grundeinstellung/-konzeption der Anlage für Fehler sorgt und das bekannt ist handelt es sich möglicherweise nicht mehr um einfache sondern um grobe Fahrlässigkeit, und im Extremfall Vorsatz. Das würde sich über höhere Bußgelder und, falls es zu Drittschäden kommt, der Prüfung von Strafbarkeit (der für den Anlagenzustand Verantwortlichen) niederschlagen. Will wohl niemand. Daß jede Zurückweisung am Flughafen auch Kosten verursacht ist ohnehin ein Argument. Für Hinweise zur QS kann man in der BAM-GGR 025 mal nachschlagen, das gibt ein Gefühl für das gewünschte Niveau. Viel Erfolg M.A.T.