Anhand des Merkblattes Nr. 7 für Tankrevisionsfirmen darf ein Fass im Einzelfall ein Fassungsvermögen von max. 200 Litern haben. Wo finde ich diese Mengenzahl oder wie kam man darauf? Ich selber fand in der ADR resp. im Entsorgungshandbuch nur die Menge von 450 Liter (Verpackungsanweisung P001).
Re: Anfallender Schlamm von Heizöl nach Tankreivision
[Re: A. Aeschlimann]
#406423.06.200612:32
Hallo, gefahrgutrechtlich haben Fässer ein Fassungsvermögen von bis zu 450 Litern. Mir sind, auch aus anderen Rechtsgebieten, keine Mengenbegrenzungen bekannt, die hier anzuwenden wären. Gruß Udo Leithold
Re: Anfallender Schlamm von Heizöl nach Tankreivision
[Re: A. Aeschlimann]
#406507.07.200617:09
Leider kenne ich das Merkblatt Nr. 7 nicht. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass die 200l Maximalgrösse eine Vorgabe der Entsorgungsanlage ist. Von deren Seite werden des öfteren Vorgaben zur Gebindegröße gemacht.