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Beförderungspapier nach 5.4.1.1 g)? #40672 30.03.2026 20:32
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Gerald Offline OP
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Hallo,
irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch, und zwar geht es un die Angaben im Beförderungspapier nach 5.4.1.1 g), da steht "den Namen und die Anschrift des Absenders".

Der Name ist für mich eine Person, aber keine Firma und Anschrift des Absenders ist für mich die postalische Adresse, also Name, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Oder sehe ich das Falsch??


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderungspapier nach 5.4.1.1 g)? [Re: Gerald] #40673 30.03.2026 20:44
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M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, Gerald
ich denke, hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der natürlichen und der juristischen Person. So wie zB in RSEB Anlage 1 wo nach Name und Firma unterschieden wird. Also der Firmenname plus die Anschrift. In 9-2.1.S wird auch zwischen Betriebssitz und Anschrift unterschieden. Ohne eine natürliche Person wären es nur Firmenname und Anschrift. Die nat. Person braucht man dann fürs Bußgeld. shocked
Gruß
M.A.T.

Re: Beförderungspapier nach 5.4.1.1 g)? [Re: Gerald] #40675 31.03.2026 12:40
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Phi_l Offline
Methusalem
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Methusalem
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Ich denke hier genügt ein Blick in die Begriffsdefinition, dort steht gleichlautend in GGVSEB und ADR beim Absender "Das Unternehmen, das..." ergo ist der Name des Unternehmes gefordert.

LG Phil


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