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Anwendung 1.1.3.1 c #40676 31.03.2026 14:14
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Dom Offline OP
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Hallo,

wir haben ein Fz was aufgrund fehlender HU nur auf dem Betriebsgelände fahren kann. Um dies zu betanken wird aktuell mit einem anderen Fahrzeug Kranftstoff in Kanistern an der Tankstelle geholt (ca. 60l). Ist dieser Transport über 1.1.3.1 c abdeckbar?

VG

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Dom] #40677 31.03.2026 14:23
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M.A.T. Offline
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Hallo, strenggenommen nein, da dies Versorgungsfahrten wären. Falls natürlich eine Privatpersonen für den häuslichen Gebrauch innerhalb der Mengen von 1.1.3.1 a) bliebe wäre eine positive Argumentation vielleicht denkbar.
M.A.T.

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: M.A.T.] #40678 31.03.2026 14:32
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Dom Offline OP
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Privatfahrten klappt leider nicht. Und du meinst das Argument, dass ich ohne das Fz ja nicht arbeiten kann (Haupttätigkeit) zählt nicht dazu?

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Dom] #40679 31.03.2026 14:40
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Michael Offline
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Hallo,

tanken beide Fahrzeuge die selbe Kraftstoffart?

Falls ja, wäre es den Behörden schwer nachzuweisen, dass die 60l nicht gefüllte Reservekanister des Fahrzeuges wären. Was dann auf dem Hof damit gemacht wird, ist dann außerhalb des ADR.

Nicht grade legal, aber schwer ein Vergehen nachzuweisen. Wäre dann 1.1.3.3. ADR


... den Nackenschlag sich selbst verpassend

Michael

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Dom] #40681 31.03.2026 14:49
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M.A.T. Offline
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Hmm. kann mir nicht so recht vorstellen daß das bei einer Kontrolle akzeptiert würde. Ich habe im Kopf, daß Sprit für mitgeführte Arbeitsmittel ok ist, oder für das Fahrzeug. Aber immer nur bei Fahrten draußen. Intern würde ich es als Versorgung sehen. Vielleicht hat jemand hier eine bessere oder andere Argumentation. Die RSEB sieht es in 1-4.1 auch so durch den Zusatz "sofern die jeweilige Beförderung z. B. zu oder von einem Kunden bzw. Einsatzort erfolgt." Außerdem umfaßt das ADR ja ausdrücklich die interne und externe Versorgung.
M.A.T.

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Michael] #40682 31.03.2026 14:50
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M.A.T. Offline
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Michaels Ansicht schwebte auch mir im Hinterkopf...
M.A.T.

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: M.A.T.] #40684 31.03.2026 15:10
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Dom Offline OP
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Ja hatte gehofft das irgendwie mit einer Argumentation leicht über die Bühne zu kriegen....dann muss er wohl anders laufen...
Trotzdem danke euch...VG

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Dom] #40687 31.03.2026 16:33
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Andreas_K Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Dom
Hallo,

wir haben ein Fz was aufgrund fehlender HU nur auf dem Betriebsgelände fahren kann. Um dies zu betanken wird aktuell mit einem anderen Fahrzeug Kranftstoff in Kanistern an der Tankstelle geholt (ca. 60l). Ist dieser Transport über 1.1.3.1 c abdeckbar?

VG


Darf ich fragen, warum keine HU durchgeführt wird?

Finden an dem Fahrzeug irgendwelche anderen Wartungstätigkeiten statt?

Falls nicht, habt ihr aus meiner Sicht hier ein Problem mit der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, weil Fahrzeug = Arbeitsmittel.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Andreas_K] #40689 01.04.2026 07:51
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Dom Offline OP
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Hallo Andreas,

das Fahrzeug ist nur innerbetrieblich unterwegs, was eine HU nach StVZO nich erfordert. Allerdings hast du recht, das eine Prüfung, welcher Art auch immer dennoch notwendig ist. Wie die Kollegen oben schon geschrieben haben ist ja der ganze Prozess so nicht richtig. Jetzt muss ich die Vorgesetzten und Verantwortlichen nur überzeugen es richtig zu machen. Mit ner sauberen HU hat sich der Tankprozess ja dann auch geklärt.

VG

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Andreas_K] #40690 01.04.2026 08:40
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Michael Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Ursprünglich geschrieben von: Dom
Hallo,

wir haben ein Fz was aufgrund fehlender HU nur auf dem Betriebsgelände fahren kann. Um dies zu betanken wird aktuell mit einem anderen Fahrzeug Kranftstoff in Kanistern an der Tankstelle geholt (ca. 60l). Ist dieser Transport über 1.1.3.1 c abdeckbar?

VG


Darf ich fragen, warum keine HU durchgeführt wird?

Finden an dem Fahrzeug irgendwelche anderen Wartungstätigkeiten statt?

Falls nicht, habt ihr aus meiner Sicht hier ein Problem mit der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, weil Fahrzeug = Arbeitsmittel.


Man sieht es häufig, dass Zugmaschinen zum rangieren von Einheiten auf dem Hof oder das Fahrzeug für den Winterdienst einfach aus Kostengründen nicht angemeldet werden, weil sie auch nicht im öffentlichen Raum bewegt werden sollen.

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Michael] #40691 01.04.2026 09:12
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Dom Offline OP
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Genau das ist das Thema. Leider haben die Verantwortlichen oft keine Ahnung von der Rechtssicherheit die sie einhalten müssen.

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Dom] #40694 01.04.2026 14:21
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Claudi Offline
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Für solche Zwecke gibt es ja auch Lösungen. Betriebstankstelle, "mobile Tankstelle" (IBC) mit Tankwagenbelieferung oder, wenn es um kleinere Mengen wie hier geht (60 Liter?), dann halt ein Gefahrguttransport von Mitarbeitenden mit Kanistern zur Tankstelle und zurück.
Das habe ich mal bei einem Kunden so "machen lassen", wobei es da um die Betankung/ das Nachtanken eines Notstromaggeregats mit Diesel ging.

Ist doch machbar < 1000 Punkte?
Zugelassene Kanister, kennzeichnen (auch an Gefahrstoff denken)
Fahrzeug (PKW?) mit 2kg-ABC-Löscher (geprüft, verplombt)
Ladungssicherung
MA geschult nach 1.3 ADR (kann man ja knapp halten, da überschaubare Aufgabe, würde ich direkt mit Arbeitssicherheit verbinden)
Beförderungspapier kann man weglassen, wenn man möchte - Ausnahme 18 GGAV oder man macht eins blanko (1x voll, 1x leer ungereinigt)
Arbeitsschutz mit ins Boot, GBU etc.

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Claudi] #40695 01.04.2026 14:52
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Andreas_K Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Das habe ich mal bei einem Kunden so "machen lassen", wobei es da um die Betankung/ das Nachtanken eines Notstromaggeregats mit Diesel ging.

Ist doch machbar < 1000 Punkte?
Zugelassene Kanister, kennzeichnen (auch an Gefahrstoff denken)
Fahrzeug (PKW?) mit 2kg-ABC-Löscher (geprüft, verplombt)
Ladungssicherung
MA geschult nach 1.3 ADR (kann man ja knapp halten, da überschaubare Aufgabe, würde ich direkt mit Arbeitssicherheit verbinden)
Beförderungspapier kann man weglassen, wenn man möchte - Ausnahme 18 GGAV oder man macht eins blanko (1x voll, 1x leer ungereinigt)
Arbeitsschutz mit ins Boot, GBU etc.


Oha!

Da fallen mir gerade eben zwei Sachen siedendheiß auf!

1. wir haben auch ein Notstromaggregat
2. ich habe so eine vage Vorstellung, wie aktuell Diesel von der Tankstelle zu uns kommt ...


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Andreas_K] #40698 02.04.2026 07:59
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Claudi Offline
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In "meinem" Fall ist es so, dass das Aggregat regelmäßig getestet wird und entsprechend etwas Diesel verbraucht wird. Die große Tankfüllung kam mit Tankwagen, aber durch die Tests muss immer mal wieder eine kleine Menge Diesel nachgetankt werden.

Das machen Leute "einfach so", weil: wo kein Kläger, da kein Richter. Das sowas bei einer Behörden-Kontrolle auffällt, ist eher nicht wahrscheinlich.

Re: Anwendung 1.1.3.1 c [Re: Claudi] #40716 07.04.2026 08:25
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Phi_l Offline
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Und wenn es "nur" darum geht eine kleine Menge nachzufüllen die durch die "Wartungen" verbraucht wird, dann würde ich das auch nicht als Versorgungsfahrt ansehen, sondern eben um das Gefahrgut, dass für eine ordnungsgemäße Wartung mitgeführt und verwendet wird. Und ob ich vor, während oder nach der Wartung dann aus meiner mobilen 450 Liter-Tankstelle 1, 10 oder 100 Liter nachfülle, wird ja auch nicht kontrolliert.

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 07.04.2026 08:26.
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