Hi.
In ADR 6.1.3.1 steht seit 2025, dass die UN-Codierung einer Verpackung auf einem nicht abnehmbaren Bauteil aufzutauchen hat. Jetzt sind hier Fässer aus Stahl mit abnhembarem Deckel und die Codierung ist im Deckel eingeprägt.
Der Deckel ist abnehmbar.
Somit ist die Verpackung nicht regelkonform gekennzeichnet, oder?