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Name und Anschrift des Absenders #40700 02.04.2026 12:55
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe zu den Einträgen im Beförderungspapier gem. 5.4.1.1.1 Buchstabe g. den Namen und die Anschrift des Absenders eine Frage.

Absender ist ja das Unternehmen, dass mit einem Beförderer einen Beförderungsvertrag schließt.
Bsp.: der Absender, die Fa. Mustermann hat ihren Sitz in Köln, Kardinal-Höffner-Platz 1.
Der Empfänger befindet sich in Köln, Komödienstraße 3

Der Transport von dem Gefahrgut erfolgt von einer Baustelle in Köln, Brüderstraße zum Empfänger in der Komödienstraße.

Welche Anschrift ist nun als Absender anzugeben, der Kardinal-Höffner-Platz, wo sich der Absender in einem Bürogebäude befindet, oder die Brüderstraße, von der Baustelle, wo das Gefahrgut abgeholt wird?


Viele Grüße

Dieter
Re: Name und Anschrift des Absenders [Re: Dieter2010] #40701 02.04.2026 13:25
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Phi_l Offline
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Die Unternehmensanschrift, in diesem Beispiel also Kardinal-Höffner-Platz1. Nach meinem Verständnis geht es hier um eine Kontaktmöglichkeit, also quasi einen Briefkasten. Allerdings wäre es mir neu, dass kontrolliert wird ob die Anschrift passt...

LG Phil

Re: Name und Anschrift des Absenders [Re: Phi_l] #40702 02.04.2026 14:44
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Claudi Offline
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Wenn ich Beförderungspapiere schreibe und frei designen darf, habe ich gern 4 Adressfelder:

Absender (der, der den Beförderer beauftragt), Ladestelle, Entladestelle und Empfänger (wobei Entladestelle und Empfänger oft gleich sind).
Natürlich jeweils die Anschrift der Stelle (idR Firmen) mit voller Adresse.

Die Behörden wollen im OWi-Fall nen Absender mit Briefkasten*, der Fahrer/ Beförderer will aber auch wissen, wo er laden soll.

*wobei man mMn nicht deswegen zum GGVSEB-Absender wird, nur weil man auf dem Bef.papier als Absender bezeichnet wird. Und mir ist auch kein Fall bekannt, wo es Ärger gab, weil jemand im Bef.papier statt des rechtlichen Absenders die Ladestelle eingetragen hat.


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