Hallo zusammen,
ich habe zu den Einträgen im Beförderungspapier gem. 5.4.1.1.1 Buchstabe g. den Namen und die Anschrift des Absenders eine Frage.
Absender ist ja das Unternehmen, dass mit einem Beförderer einen Beförderungsvertrag schließt.
Bsp.: der Absender, die Fa. Mustermann hat ihren Sitz in Köln, Kardinal-Höffner-Platz 1.
Der Empfänger befindet sich in Köln, Komödienstraße 3
Der Transport von dem Gefahrgut erfolgt von einer Baustelle in Köln, Brüderstraße zum Empfänger in der Komödienstraße.
Welche Anschrift ist nun als Absender anzugeben, der Kardinal-Höffner-Platz, wo sich der Absender in einem Bürogebäude befindet, oder die Brüderstraße, von der Baustelle, wo das Gefahrgut abgeholt wird?