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Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese #40720 08.04.2026 13:41
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11010100112 Online OP
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Hallo in die Runde,

bei uns ist eine Thematik rund um eine Gesetzesänderung beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz aufgekommen. Wir befördern immer mal wieder Güter, welche gemäß ADR 1.10.3 eine Eintragung in einen Sicherungsplan erfordern. Nun haben wir gelesen, dass für diese nun künftig neue rechtliche Vorgaben gelten, genauer durch rechtliche Änderungen am Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG):

Unternehmen, die zur Erstellung von Sicherungsplänen verpflichtet sind, haben dies der Gesetzesnovelle nach in der Zukunft beim BMWE anzuzeigen. Dabei muss auch gemeldet werden, wer diese Pläne je erstellt. Diese Personen müssen dem BMWE bekannt sein (und nur die dürfen zukünftig Sicherungsplane erstellen). Damit ist schlicht gemeint, dass diese Personen einer vorherigen Sicherheitsüberprüfung unterworfen waren (analog zum bekannten Vorgehen in den sensiblen Bereichen der Luftfracht). Die Anforderungen dieser Überprüfung werden zudem erheblich ausgeweitet werden.

Allerdings gilt dies nur für Unternehmen, welche als lebens-/verteidigungswichtige Einrichtung gelten. Eine Auskunft hierzu beim Bundeswirtschaftsministerium hat bislang keine Antwort geliefert. Daher möchte ich hier fragen: Ab wann gilt diese Regelung auch für uns? Wir sind Hersteller von Arzneimittelwirkstoffen. Gibt es zudem Firmen, die hier sicher betroffen sind und mitteilen können, wie sie diese Änderung implementiert haben?

Hier auch nochmal zum Nachlesen auf Gefahrgut.de:
https://www.gefahrgut.de/themen/intermodal-gefahrgutbeauftragte/sueg-soll-geaendert-werden

VIelen Dank für die Auskunft!

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40722 08.04.2026 14:20
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Phi_l Offline
Methusalem
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Sofern es sich hier um Transporte handelt, die nicht komnplett unter 1.1.3.6 ADR fallen und ergo ein Sicherungsplan vorgeschrieben ist, seid ihr dabei.

Die Definition der lebens-/verteidigungswichtigen Anlagen steht in der SÜFV und dort steht, jeder der einen Sicherungsplan nach 1.10.3 ADR erstellen muss, gilt definitionsgemäß als eine entsprechende lebenswichtige Einrichtung.
https://www.gesetze-im-internet.de/s_fv_2023/__18.html

LG Phil

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Phi_l] #40724 08.04.2026 14:26
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M.A.T. Offline
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Ja, mit Phi_L, und außerdem ist die Verpflichtung an sich nicht neu.
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40725 08.04.2026 15:22
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Claudi Online
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