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Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese #40720 08.04.2026 13:41
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11010100112 Offline OP
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Hallo in die Runde,

bei uns ist eine Thematik rund um eine Gesetzesänderung beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz aufgekommen. Wir befördern immer mal wieder Güter, welche gemäß ADR 1.10.3 eine Eintragung in einen Sicherungsplan erfordern. Nun haben wir gelesen, dass für diese nun künftig neue rechtliche Vorgaben gelten, genauer durch rechtliche Änderungen am Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG):

Unternehmen, die zur Erstellung von Sicherungsplänen verpflichtet sind, haben dies der Gesetzesnovelle nach in der Zukunft beim BMWE anzuzeigen. Dabei muss auch gemeldet werden, wer diese Pläne je erstellt. Diese Personen müssen dem BMWE bekannt sein (und nur die dürfen zukünftig Sicherungsplane erstellen). Damit ist schlicht gemeint, dass diese Personen einer vorherigen Sicherheitsüberprüfung unterworfen waren (analog zum bekannten Vorgehen in den sensiblen Bereichen der Luftfracht). Die Anforderungen dieser Überprüfung werden zudem erheblich ausgeweitet werden.

Allerdings gilt dies nur für Unternehmen, welche als lebens-/verteidigungswichtige Einrichtung gelten. Eine Auskunft hierzu beim Bundeswirtschaftsministerium hat bislang keine Antwort geliefert. Daher möchte ich hier fragen: Ab wann gilt diese Regelung auch für uns? Wir sind Hersteller von Arzneimittelwirkstoffen. Gibt es zudem Firmen, die hier sicher betroffen sind und mitteilen können, wie sie diese Änderung implementiert haben?

Hier auch nochmal zum Nachlesen auf Gefahrgut.de:
https://www.gefahrgut.de/themen/intermodal-gefahrgutbeauftragte/sueg-soll-geaendert-werden

VIelen Dank für die Auskunft!

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40722 08.04.2026 14:20
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Sofern es sich hier um Transporte handelt, die nicht komnplett unter 1.1.3.6 ADR fallen und ergo ein Sicherungsplan vorgeschrieben ist, seid ihr dabei.

Die Definition der lebens-/verteidigungswichtigen Anlagen steht in der SÜFV und dort steht, jeder der einen Sicherungsplan nach 1.10.3 ADR erstellen muss, gilt definitionsgemäß als eine entsprechende lebenswichtige Einrichtung.
https://www.gesetze-im-internet.de/s_fv_2023/__18.html

LG Phil

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Phi_l] #40724 08.04.2026 14:26
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Ja, mit Phi_L, und außerdem ist die Verpflichtung an sich nicht neu.
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40725 08.04.2026 15:22
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40732 09.04.2026 13:55
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Alles klar, das habe ich mich gerade mal durchgelesen. Meine Zusammenfassung:

Großer Mehraufwand und keine klare Ansage, ob/wie es kontrolliert wird und bei Verstoß unklar, ob überhaupt eine Sanktionierung eintritt.

Ich habe also mal nun dem BMWK geschrieben und beschrieben, wie meine Tätigkeit aussieht (Erstellung Sicherungsplan für Abfälle über 1000 Punkte). Hierzu dann die Frage, ob ich eine Sicherheitsüberprüfung benötige.

Eine Antwort wird da so schnell wohl nicht kommen, denn ganz am Anfang der Thematik in 2025 habe ich bereits dort gefragt, ob wir als Unternehmen insgesamt betroffen sind und ich warte bis heute auf eine Antwort.

VG!

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40733 09.04.2026 14:26
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Hallo, nach einem Artikel von Volkmer und Jäger ist das BMWE mit seiner entsprechenden Hotline unter 0228-99 61 53 322 Mo-Fr von 0900 bis 1130 und von 1330 bis 1500 zu erreichen.
Neben dem Aufwand sehe ich vor allem die verstreichende Dauer von 1/2 Jahr oder mehr als kontraproduktiv und extrem hinderlich für die darbend Industrie an. Ergebnisorientiert hab ich noch keine Analyse gesehen, die einen Sicherungsgewinn nachweist durch das ganze. Bin auch gespannt, wie das angesichts der Speditionsfirmen aus anderen Ländern, die hier agieren, aussehen soll. Vor allem, falls die nach wenigen Wochen schon wieder umfirmieren.
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40734 09.04.2026 14:54
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Claudi Offline
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Mehraufwand? Ja
Wird es Kontrolliert? Wer weiß...
Sanktionen? Ja, wenn die zuständige Bundesbehörde sanktionieren will - rechtlich möglich, §38 SÜG: https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__38.html

Als ich das BMWE mal per mail gefragt habe, kam schnell eine Antwort aber die war nicht so "kundenfreundlich" sondern enthielt Dokumente (die mir schon bekannt waren) und den Hinweis, dass da alles drin steht.

Ich vermute mal, dass man dort auch nur in dringenden Fällen per Telefon (oder Fax, natürlich haben sie ein Fax!) oder email kontaktiert werden will und uns Rechtsunterworfenen nahegelegt wird, sich selbst schlau zu machen/ die entsprechenden Unterlagen zu lesen.

Aber es ist eigentlich wirklich nicht schwer:
Braucht man einen Sicherungsplan?
nein --> Ende
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende


Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen.

Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten-Vertreter verzichten darf (wenn >1 aber < 10 Personen zu überprüfen sind).
Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten (wenn nur 1 Person zu überprüfen ist).

Es gibt derzeit KEINE Ausnahme von der Registrierung der Firma und Sicherheitsüberprüfung der Personen, die Vollzugriff auf den Plan haben.

-----------------
Ist das mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Meiner Meinung nach ja. Vielleicht ändert sich was in Zukunft, aber das oben ist der Stand heute.
Hat die Logistikbranche als Ganzen das verpennt? Ja. Das SÜG/ die SÜFV gibt es seit Jahren, aber es wurde nie durchgesetzt oder hinterfragt. Also haben es viele nicht gewusst und die anderen haben es bewusst ignoriert (ich auch). Das fand das Ministerium nicht so cool (es hat sich nämlich fast kein Unternehmen gemeldet...), deswegen gab es zur "Motivation" die Klarstellungen und Sanktionsmöglichkeit.

Wir werden nicht erfahren, was der Sicherheitsgewinn ist, weil man theoretische, nicht eingetretene Sabotageakte nicht erkennen kann, höchstens ob eine Anzahl bekannter Akte zurückgegangen ist. kA ob es eine Erfassung gibt bzw. Sicherungs-Vorfällen mit GG.
Wenn es Vorfälle/ Reduzierung von Vorfällen und Beinahe-Vorfälle geben sollte, wird man das aber auch nicht öffentlich verkünden...

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40735 09.04.2026 14:58
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: 11010100112

Ich habe also mal nun dem BMWK geschrieben und beschrieben, wie meine Tätigkeit aussieht (Erstellung Sicherungsplan für Abfälle über 1000 Punkte). Hierzu dann die Frage, ob ich eine Sicherheitsüberprüfung benötige.



Ich bin nicht vom BMWE oder so, aber ich kann dir das 100% sicher beantworten: Ja.

Wenn das Abfälle sind, für die man einen Sicherungsplan braucht... das muss ja schon ziemlich gefährliches Zeug sein.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40736 09.04.2026 15:03
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
....
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende[/b]

Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen....


Aber leider eben auch Ehepartner, LAP und dauerhafte Beziehungen. So jedenfalls habe ich die Diskussion bei der Anhörung verstanden.
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40738 09.04.2026 15:30
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Claudi Offline
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Ja korrekt. Gemeldet durch den Sabotageschutzbeauftragten an das Ministerium wird der Mitarbeiter X, aber in der auszufüllenden Sicherheitserklärung muss X auch diverse Daten eines festen Partners/ einer festen Partnerin angeben. Diese Person wird dann durch das Ministerium ebenfalls gecheckt.

Aus Sicht des Unternehmens/ Sabotageschutzbeauftragten bleibt es bei einer zu prüfenden Person, nämlich X. Der Sabotageschutzbeauftragte muss also nicht X nach Partnerin Y fragen und dann zu Y gehen, um mit dieser das Prozedere separat zu durchlaufen.
--------------------------------

Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".

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