ich muss demnächst unsere Mitarbeiter zum ersten Mal nach 1.3 ADR/IMDG-Code schulen und frage mich, wie ich das am besten dokumentieren soll. Ist es ausreichend, wenn auf dem Dokument alle Teilnehmer ihre Unterschriften setzen und dort auch die Punkte der Schulung stehen?
Mein Vorgänger hat für jeden Mitarbeiter ein persönliches Schulungszertifikat erstellt, was ich jedoch sehr aufwendig finde.
Vielen Dank im Voraus.
Zuletzt bearbeitet von Georg_; 07.05.202409:03.
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3
[Re: Georg_]
#3674107.05.202409:38
Hallo, die Minimalanforderung nach ADR ist mit der zusammenfassenden Doku wohl erfüllt; allerdings sollten dennoch die jeweiligen aufgabenbezogenen Inhalte zuordbar sein. Darum halte ich eine Zusammenfassung mit allen Inhalten und Namen für die interne Doku und eine mitarbeiterspezifische Bestätigung für sinnvoll, damit die MA intern und extern etwas zum Vorzeigen haben und die Personalabteilung einzeln ablegen kann. Zudem ist eine persönliche Bestätigung, die auch alle Inhalte enthält, deutlich motivationsfördernder. Dem Wortlaut von 1.3.3 "dem Arbeitnehmer" ist damit auch besser Rechnung getragen. Der Mehraufwand dürfte sehr überschaubar und angesicht der Vorteile kein Argument sein. Gruß M.A.T.
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3
[Re: Georg_]
#3674207.05.202409:43
beim Thema Schulung/Unterweisung sind zwei Dinge wichtig: Nachvollziehbarkeit der vermittelten Inhalte und die Namen + Unterschriften der Teilnehmer. Unbedingt auch daran denken, erkrankte/urlaubende Kollegen im Nachgang "einzusammeln". Ein Zertifikat muss nicht sein, wertet die Sache aber auf.
Du musst nicht alle Inhalte im Detail im Schulungsnachweis aufführen, sondern kannst dich auch auf einen Unterlage wie z.B. eine Arbeitsanweisung beziehen.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3
[Re: Georg_]
#3674407.05.202411:31
Mein Vorgänger hat für jeden Mitarbeiter ein persönliches Schulungszertifikat erstellt, was ich jedoch sehr aufwendig finde.
Bei meinen Unterweisungen, welche ich durchgeführt habe, hatte ich immer eine Teilnehmerliste, auf welcher die Teilnehmer unterschrieben haben. Gleichzeitig hatte ich für die Teilnehmer immer ein Zertifikat (siehe Anhang) erstellt, welches ich am Ende der Veranstaltung ausgeteilt habe. Das kam bei den Teilnehmern immer gut an.
Und die Erstellung eines Zertifikates ist nun mal nicht sehr aufwendig. Vor allen in der heutigen Zeit, wo es PC und Drucker gibt und es nicht mit einer Schreibmaschine erstellt werden muss. Bis vor kurzen hatte ich noch eine Schreibmaschine, aber wenn Gegenstände über viele Jahre nicht mehr genutzt werden, dann habe ich es Jemanden weitergegeben, welcher damit noch was anfangen kann.
Ein kleiner Nachtrag zu den Zertifikaten. Ich habe immer drei Ausfertigungen der Zertifikate erstellt. 1x Teilnehmer 1x für die Personalakte 1x für den Gefahrgutbeauftragten (wenn die Behörde vielleicht zur Kontrolle kommen sollte, da kommt man an die Ausfertigung in der Personalakte nicht so einfach ran) oder ähnliche verantwortliche Person und natürlich die Teilnehmerliste für seinen Nachweis
Und damit bin ich ganz gut gefahren, den Rest haben die Anderen schon geschrieben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3
[Re: Gerald]
#3674507.05.202411:37
..... 1x für den Gefahrgutbeauftragten (wenn die Behörde vielleicht zur Kontrolle kommen sollte, da kommt man an die Ausfertigung in der Personalakte nicht so einfach ran) .....
ist ein sehr guter Aspekt, der mir auch nicht bewußt war. Danke! Gruß M.A.T.
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3
[Re: M.A.T.]
#3674607.05.202412:36
Man kann anhand einer excel-Liste mit den TN-Namen und einem Serienbrief für jeden TN ein separates Zertifikat erstellen als word-Dokument, oder pdf - mit wenigen Mausklicks. Ja, man muss das 1x einrichten (ist auf der Seite erklärt), aber die Arbeit lohnt sich.
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3
[Re: Claudi]
#3674707.05.202413:06
Ich hatte dieses Jahr das Vergnügen eines Besuches der Bezirksregierung Köln. In meinen Nachweisen zu den Gefahrgutschulungen schreibe ich zu den Inhalten: "Schulung gem. ADR 1.3., siehe Präsentation Stand MM/JJJJ" Diese Lösung wurde so akzeptiert.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3
[Re: Georg_]
#4076621.04.202608:28
Es ist schon viel dazu von den Kolleginnen und Kollegen gesagt worden. Ich sehe die Sache so, dass für die Personendaten eine Liste mit Name und Vorname der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausreicht. Wir haben das jahrelang mit Unterschriften so gehandhabt, dass gleichzeitig auch dafür unterschrieben wird, dass alles verstanden wurde und die Daten nach DSGVO gespeichert werden (dürfen). Dazu archiviert man dann noch die Schulungsthemen (Rückseite, Ausdruck aus der Präsi was auch immer,...) und fertig ist der Lack.
Alles andere sind Sonderwünsche von irgendwelchen Landesfürsten in den Landesbehörden, die ich sofort vom Tisch bügeln würde, Ich war jahrelang in so ziemlich allen Bundesländern unterwegs. Ich werde sicher nicht für jeden dahergelaufenen Behördenmitarbeiter die Dokumente ändern, nur um seinen "Kraft seiner Wassersuppe" geäußerten Hirngespinsten zu begegnen.
Natürlich wertet ein offizielles "Zertifikat" oder ein "Schulungsnachweis" die Sache auf. Die Dokumente haben wir mit einer Datenbank erstellt. Aber das ist natürlich ein ordentlicher Aufwand. Es sollte hier ein Weg gewählt werden, bei dem die Teilnehmer ihre Daten auf einem Tablet gleich selbst zur Schulung in ein System einklimpern. Sonst wird man adlig dabei.
In der heutigen Zeit kann man bei Webseminaren aus allen gängigen Kommunikationsplattformen (MS Teams, Zoom, Webex,...) auch eine Teilnehmerliste in Excel ziehen. Dann gibts natürlich keine Unterschrift. Wichtig ist, dass sich alle mit ihrem richtigen Klarnamen einwählen, nicht 4 Leute vor einer Kamera mit einem Account sitzen und auch wirklich alle durchgehend anwesend sind. Ich bestand bei Webseminaren immer darauf, dass die Kameras die ganze ZTeit an sind und ich jeden durchgängig sehe.
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3
[Re: Andreas_K]
#4076721.04.202608:30
Ich hatte dieses Jahr das Vergnügen eines Besuches der Bezirksregierung Köln. In meinen Nachweisen zu den Gefahrgutschulungen schreibe ich zu den Inhalten: "Schulung gem. ADR 1.3., siehe Präsentation Stand MM/JJJJ" Diese Lösung wurde so akzeptiert.
Das ist ja drollig. Aber die Dokumentenversion der Präsentation (also die wievielte Revision) gibst du nicht noch an oder? ;-)