Hi.
Ich überlege gerade für einen potentiellen Kunden ein Konzept. Dazu ein schneller schenk auf die Straße: In der GGVSEB habe ich ausdrücklich in §17 den Auftraggeber des Absenders. Diese Beteiligung hat den Charme, dass zwar der Vorgang der Beförderung angestossen wird, hier aber noch nicht das Beförderungsdokument erstellt werden muss.
Finde ich ein Äquivalent für See nicht, oder gibt es das mit Absicht nicht? Ich suche quasi den "Auftraggeber des Versenders".
Die Ware wird produziert und verpackt in den USA, geht dann per Schiff nach Deutschland. Die Firma in Deutschland soll nur empfangen, die Firma in Amerika soll als Versender auftreten. "Bestellen" tut aber die Firma in D.
Gibt es vor der Definition des Versenders („Versender“ ist der Hersteller oder Vertreiber gefährlicher Güter oder jede andere Person, die die Beförderung gefährlicher Güter ursprünglich veranlasst.) kein Äquivalent zu dem Auftraggeber des Absenders?