GGVSEE Versender
#40779
24.04.2026 17:46
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RobbiTobbi
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Hi.
Ich überlege gerade für einen potentiellen Kunden ein Konzept. Dazu ein schneller schenk auf die Straße: In der GGVSEB habe ich ausdrücklich in §17 den Auftraggeber des Absenders. Diese Beteiligung hat den Charme, dass zwar der Vorgang der Beförderung angestossen wird, hier aber noch nicht das Beförderungsdokument erstellt werden muss.
Finde ich ein Äquivalent für See nicht, oder gibt es das mit Absicht nicht? Ich suche quasi den "Auftraggeber des Versenders". Die Ware wird produziert und verpackt in den USA, geht dann per Schiff nach Deutschland. Die Firma in Deutschland soll nur empfangen, die Firma in Amerika soll als Versender auftreten. "Bestellen" tut aber die Firma in D.
Gibt es vor der Definition des Versenders („Versender“ ist der Hersteller oder Vertreiber gefährlicher Güter oder jede andere Person, die die Beförderung gefährlicher Güter ursprünglich veranlasst.) kein Äquivalent zu dem Auftraggeber des Absenders?
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Re: GGVSEE Versender
[Re: RobbiTobbi]
#40780
24.04.2026 17:57
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M.A.T.
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Hallo möglicherweise hilft die Tabelle in der RM001 weiter. Der AdA ist ein rein deutsches Konstrukt, das m.W. weder mit dem ADR noch dem intern. Seehandelsrecht abgestimmt ist. Worin der Nutzen für den Seeverkehr liegt können Sie vielleicht erklären? Organisatorisch ist, wie mir scheint, der Versender nach GGVSee hier passend. M.A.T.
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Re: GGVSEE Versender
[Re: RobbiTobbi]
#40782
24.04.2026 21:50
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Jacob Madsen
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Hallo RobbiTobbi,
im Prinzip ist es einfach. Schau bitte in den Paragraph 17 GGVSee; der einleitende Satz spricht von den Pflichten des Versenders und von denen des Auftraggebers des Versenders. Dann hast Du das Pendant zum Auftraggeber des Absenders gem. GGVSEB gefunden, nur ohne eigenen Paragraphen in der Verordnung See. Virtuell gesehen kann Deine Empfängerfima auch Auftraggeber gem. Paragraph 17 sein. Einfacher ist es für sie nur Empfänger zu sein und offiziell keine Verantwortung im Sinn des Paragraphen 17 zu übernehmen. Das ist vielleicht ein Graubereich oder auch nicht. Denn der amerikanische Hersteller und Versender kennt das Produkt, seine Klassifizierung und kann somit seinen Pflichten nachkommen.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: GGVSEE Versender
[Re: Jacob Madsen]
#40783
24.04.2026 22:36
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M.A.T.
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Hallo, Herr Madsen, in dem § finde ich nichts vom "Auftraggeber des Versenders", meinen Sie vielleicht den "Beauftragten des Versenders"? Gruß M.A.T.
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Re: GGVSEE Versender
[Re: M.A.T.]
#40784
25.04.2026 07:26
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Jacob Madsen
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Hallo M.A.T.,
entschuldige, da habe ich mich vertan. Es ist der Beauftragte des Versenders. Wie dem auch sei, in dem geschilderten Fall liegt die Versendereigenschaft bei der amerikanischen Firma.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: GGVSEE Versender
[Re: Jacob Madsen]
#40785
25.04.2026 09:19
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M.A.T.
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Morgen, Herr Madsen, dann gehn wir ja konform, daß "Versender" drüben hier reicht. Schöner Gruß und WE M.A.T.
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