UN 3082 IMO-Erklärung für Container
#40804
28.04.2026 18:16
|
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 12
bonafide
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 12 |
Hallo zusammen,
ich versuche gerade, den Prozessablauf für meine Mitarbeiter etwas zu strukturieren. Dabei möchte ich vorgefertigte Word-Formulare nutzen, bei denen nur noch Angaben wie Menge, Datum, Verlader etc. angepasst werden müssen.
Wir haben lediglich zwei verschiedene Artikel, die jeweils in drei unterschiedlichen Gebinden vorkommen können (1H1, 31HA1, 3H1).
Da der technische Name sehr lang ist, kann es unter Umständen zu Platzproblemen im Formular kommen.
Daher meine Frage: Ist es zulässig, für einen Seecontainer mehrere IMO-Erklärungen zu erstellen – jeweils eine pro Artikel-/Gebinde-Kombination?
Ich hoffe, die Frage ist verständlich formuliert.
Vielen Dank und viele Grüße Tobias
|
|
Re: UN 3082 IMO-Erklärung für Container
[Re: bonafide]
#40805
28.04.2026 18:33
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,268
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,268 |
Hallo, du kannst doch beliebig viele Seiten befüllen. Idealerweise schreibt man oben rechts auch noch drauf "page 1/3, page 2/3, page 3/3". Unterschrieben wird auf jeder Seite, so sehe ich das in der Praxis. Da haben IMOs manchmal 8 Seiten...
|
|
Re: UN 3082 IMO-Erklärung für Container
[Re: bonafide]
#40806
28.04.2026 19:54
|
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 154
Jacob Madsen
Veteran
|
Veteran
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 154 |
Hallo Tobias,
wie Claudi geschrieben hat gibt es da keine Begrenzung an IMO-Erklärungen je Container. Beachte nur bitte den Absatz 5.4.1.2.3 IMDG-Code: "Ein Beförderungsdokument für gefährliche Güter darf aus mehreren Seiten bestehen; dabei müssen die Seiten fortlaufend nummeriert sein."
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
**********
We are programmed to receive, you can check out any time you like but you can never leave. (Eagles)
|
|
Re: UN 3082 IMO-Erklärung für Container
[Re: Jacob Madsen]
#40808
29.04.2026 18:17
|
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 12
bonafide
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 12 |
Vielen Dank schon einmal für die bisherigen Antworten, das hilft mir sehr weiter.
Ich hätte noch eine Frage: Wie würdet ihr eine Kombinationsverpackung mit dem Code 31HA1 abkürzen bzw. korrekt beschreiben?
Zum Beispiel habe ich bisher:
1H1 = 10 Plastic drums (1H1) 3H1 = 10 Plastic jerricans (1H1)
Wäre dann analog korrekt:
31HA1 = 10 IBC (31HA1)
|
|
Re: UN 3082 IMO-Erklärung für Container
[Re: bonafide]
#40809
29.04.2026 18:31
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,382
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,382 |
Hallo, vor dem Hintergrund der 5.4.1.5.1 würde ich die Verpackungscodes weglassen. Falls sie dennoch aufgenommen werden, immer in Klammern hinter der Art der Verpackung, nicht davor. Was zuerst genannt wird erscheint wichtiger, und das wäre im Widerspruch zu dem, was der IMDG-Code meint. Außerdem ist 31HA1 keine Kombinationsverpackung! Der Hintergrund ist, daß beim Stauen / Umschlag / Stuffing / Unstuffing beim Vergleich mit den Tallylisten sofort erkennbar sein soll welche Verpackung gemeint ist - mit den Codes müßte man immer erst im IMDG-Code nachschlagen. Also keines Ihrer Beispiele sondern: 10 Plastic jerricans (1H1). Gruß M.A.T.
|
|
Re: UN 3082 IMO-Erklärung für Container
[Re: M.A.T.]
#40810
29.04.2026 18:42
|
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 12
bonafide
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 12 |
Hallo M.A.T.,
das war von mir schlecht beschrieben, im IMO Dokument habe ich es so
10 Plastic drums (1H1) oder 10 Plastic jerricans (1H1)
mir ging es eigentlich nur um die Abkürzung IBC ja oder nein?
Also: 10 IBC (31HA1) oder 10 Containers (31HA1)
|
|
Re: UN 3082 IMO-Erklärung für Container
[Re: bonafide]
#40811
29.04.2026 18:45
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,382
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,382 |
Hallo und sorry, aber vor allem die letzte Variante ist schlicht falsch. Ein Container ist kein IBC. Und wie gesagt, es ist besser die Codes wegzulassen. Gründe siehe oben. M.A.T.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|