Hallo,
was es nicht alles gibt, zuerst setzen sich zwei Lkw (Schwerlasttransport) über das Weiterfahrverbot auf der A2 bei Braunschweig hinweg, dann werden sie durch die Verkehrspolizei Günzburg auf einer Baustelle in Bayern gestoppt, und haben noch technische Mängel und mangelhafte Ladungssicherung.
Der eine Lkw hat UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT geladen, ob hier die Sondervorschrift 389 beachtet wurde, daran zweifle ich sehr, denn im zweiten Satz steht:
"Mit Ausnahme der in Unterabschnitt 1.1.3.6 vorgesehenen Fällen muss die Güterbeförderungseinheit auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit orangefarbenen Tafeln in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.2.2 und mit Großzetteln (Placards) in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.1.1 versehen sein."Interessant ist auch die Ladungssicherung bei dem zweiten Lkw!
Nachzulesen unter dieser
Meldung.