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Missachtung von Fahrverbot u.a. Mängel #40822 01.05.2026 16:49
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Gerald Online OP
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Hallo,
was es nicht alles gibt, zuerst setzen sich zwei Lkw (Schwerlasttransport) über das Weiterfahrverbot auf der A2 bei Braunschweig hinweg, dann werden sie durch die Verkehrspolizei Günzburg auf einer Baustelle in Bayern gestoppt, und haben noch technische Mängel und mangelhafte Ladungssicherung.

Der eine Lkw hat UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT geladen, ob hier die Sondervorschrift 389 beachtet wurde, daran zweifle ich sehr, denn im zweiten Satz steht: "Mit Ausnahme der in Unterabschnitt 1.1.3.6 vorgesehenen Fällen muss die Güterbeförderungseinheit auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit orangefarbenen Tafeln in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.2.2 und mit Großzetteln (Placards) in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.1.1 versehen sein."

Interessant ist auch die Ladungssicherung bei dem zweiten Lkw!

Nachzulesen unter dieser Meldung.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Missachtung von Fahrverbot u.a. Mängel [Re: Gerald] #40823 04.05.2026 10:43
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Claudi Online
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Vermutlich kam die UN3536 per Seeverkehr, daher Kennzeichnung nach SV 389 IMDG-Code:

Die Batterien in der Güterbeförderungseinheit unterliegen nicht den Vorschriften für die Kennzeichnung oder Bezettelung. Die Güterbeförderungseinheit muss mit der UN-Nummer in Übereinstimmung mit 5.3.2.1.2 und auf zwei gegen­überliegenden Seiten mit Placards in Übereinstimmung mit 5.3.1.1.2 versehen sein.

Wäre ein Fall für eine "Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1".

Re: Missachtung von Fahrverbot u.a. Mängel [Re: Gerald] #40824 04.05.2026 10:47
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Peter06 Offline
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Hallo Gerald,

der Container Fabrikat CATL stammt sehr wahrscheinlich aus China und ist nach IMDG gekennzeichnet.

Ich finde das ein schönes Beispiel aus der Praxis ergänzend zu meinem Thema hier:
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...speicher-kennzeichnung-lithium#Post40660

SV 389 ist auch bei IMDG vorhanden und beschreibt, dass zweiseitige Placards bei UN 3536 ausreichen.

IMDG 5.3.1.1.4.1 als Standard fordert Placards auf allen 4 Seiten des Containers und nach 5.3.2.1.2 in der Nähe jedes Placards die UN-Nummer auf einer orangefarbenen Tafel (also 4 -seitig) und auf mindestens zwei Seiten den technischen Namen (5.3.2.0.1).
Die 4-seitigen Placards würde ich hier als Überkennzeichnung interpretieren.
Im Seetransport reicht für die orangene Tafel eine Folie die 3 Monate seewasserbeständig ist (IMDG 5.3.1.1.1).

Auf dem Beförderungspapier müsste dann nach ADR 5.4.1.1.7 der Hinweis zur Transportkette eingetragen sein.

Nach ADR gilt für eine in Europa produzierte Batterie in Containerform bei ausschließlichem Straßentransport eine zweiseitige Placard-Kennzeichnung und die Tafel muss aus Blech sein.
Ich frage mich da schon, welchen erheblichen Mehrwert an Sicherheit das Blech gegenüber der Folie bringen soll.
Da muss im ADR dringend was geändert werden.

Wer sind dafür die richtigen Ansprechstellen??

Grüße, Peter


Zuletzt bearbeitet von Peter06; 04.05.2026 11:09. Bearbeitungsgrund: Berichtigung
Re: Missachtung von Fahrverbot u.a. Mängel [Re: Peter06] #40825 04.05.2026 11:41
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Claudi Online
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Blech ist feuerbeständig. Das ADR kennt ja weitgehend nur Blech, während die See Aufkleber kennt.

Schon die Kennzeichnung einer UN3536 mit neutralen Warntafeln an den Längsseiten ist seltsam (wer hat sich das ausgedacht und warum?).

UN3536 wird im Seeverkehr nach SV 389 gekennzeichnet, d.h. Placards nicht auf 4 Seiten sondern nur an beiden Längsseiten - bzw. an zwei gegenüberliegenden Seiten. Das könnte also eigentlich auch hinten und vorn statt rechts und links sein.
Ob die UN-Nummer "3536" an 4 Seiten muss oder nur dort hin, wo auch das Placard klebt: ? - geht aus 5.3.2.1.2 IMDG-Code nicht hervor und aus der SV389 auch nicht.

Die ganze Kennzeichnungssituation von UN3536 ist einfach nur seltsam. Wieso kann man das nicht wie einen normalen Container behandeln?

Verbesserungsvorschläge nimmt unser aller Referat für Gefahrgut beim BMV gern entgegen wink wink wink : https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/referat-befoerderung-gefaehrlicher-gueter.html

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 04.05.2026 11:41.
Re: Missachtung von Fahrverbot u.a. Mängel [Re: Claudi] #40828 04.05.2026 13:50
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Peter06 Offline
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Hallo Claudi,

danke für die Kontaktdaten.
Dort werde ich mal mein Anliegen vorbringen.
Grüße,
Peter

Re: Missachtung von Fahrverbot u.a. Mängel [Re: Peter06] #40829 04.05.2026 14:21
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: Peter06
Hallo Claudi,

danke für die Kontaktdaten.
Dort werde ich mal mein Anliegen vorbringen.
Grüße,
Peter


Mach dir nur nicht zu viel Hoffnung bzgl. schneller oder positiver Rückmeldung...

Re: Missachtung von Fahrverbot u.a. Mängel [Re: Claudi] #40830 04.05.2026 14:38
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Gerald Online OP
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Hallo Claudi,
den IMDG-Code hat ich nicht aif dem Schirm, ist eben nicht mein Fach. Besten Dank an Dich.

@Peter06:
Auch Dir besten Dank, vor allen Dingen für die Links.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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