Das ist m.E. nur notwendig, wenn ich die ADR-Zulassungsbescheinigung haben möchte.
Im ADR habe ich keine Einschränkungen finden können, welche den Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken mit elektrischen Antrieben ausschließt.
Korrekt, für die Antriebsart gibt es bei Versandstücken (außer ggf. größere Mengen Klasse 1) keine Einschränkungen.
Aber auch für "ADR-Fahrzeugtypen" gibt es verschiedene zulässige Antriebe, siehe: https://www.industriegaseverband.de/download-file/IGV-INF-01T-Rev1%20ZUGELASSENE%20ANTRIEBSARTEN%20F%C3%9CR%20GEFAHRGUTTRANSPORTE.pdf
Man kann sicherlich Fahrzeuge auch "Teil 9-konform" herstellen/ fertigen, wenn man ein solches benötigt.