Hallo René.
Nach dem Wortlaut des ADR und der RSEB sehe ich keinen zwingenden Grund, der dagegen spricht. ADR spricht von Lieferung in beiden Richtungen (hier von Einsatzort zu Firmenstandort, RSEB sagt "von und zu", also beide Richtungen), Messungen (ist eine) und Hauptzweck nach Ihrer Aussage ebenfalls. Umgekehrt argumentiert: ist der Hauptzweck die Ortsveränderung des Gutes oder die Messung? Wohl die Messung.
Falls allerdings das Labor nicht der Standort Ihrer Firma ist greift m.E. diese Freistellung nicht, sondern es sind andere Erleichterungen (1000 Punkte, 3.4) zu prüfen.
Gruß
M.A.T.