Nachtisch gefällig:
Prüfung klingt ja so wie, wenn bestanden dann gut...
Der Sabotageschutzbeauftragte muss auch sich ändernde relevante Gegebenheiten bei den überprüften zur Kenntnis bekommen, dass er notfalls reagieren kann. Dies wären z.B. auch Gehaltspfändungen und ähnliches.
Ja absolut. Heirat, Scheidung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Privatinsolvenz, ggf. zukünftig Reisen in gelistete Länder, ...
Und die SÜ2-Prüfung muss auch alle 5 Jahre (meine ich) wiederholt werden.
Für geheime Geheimdienst-Mitarbeitende seh ich das alles ein. Für nen Empfänger von Benzin an einer Betriebstankstelle oder nen Container-Trucker oder jemanden, der 1.10-Güter speditioniert... nicht so wirklich.